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Regelmäßiger Abschuss streng geschützter Tierarten – Täter haben kaum Konsequenzen zu befürchten

(Nr. 19) Die Antwort auf eine Kleine Anfrage des naturschutzpolitischen Sprechers der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Benjamin Raschke, liefert erstmals einen Überblick über den illegalen Abschuss streng geschützter Tiere in Brandenburg.

Danach sind dem Landesumweltamt allein im vergangenen Jahr 42 streng geschützte Wirbeltiere bekannt geworden, die illegal getötet wurden. Vier davon wurden per Schusswaffe getötet, darunter alle drei Wölfe (jeweils in den Landkreisen PM, TF, LOS).

Von den 23 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte, die im selben Jahr wegen Verstößen gegen das Naturschutzgesetz aufgenommen wurden, wurde die Mehrheit jedoch eingestellt oder ist noch nicht abgeschlossen. Zu Anklagen kommt es äußerst selten. Seit 2014 kam es somit zu lediglich drei Verurteilungen, bei denen auch nur Geldstrafen verhängt wurden. Die Landesregierung erkennt dennoch weder einen „erkennbaren Handlungsbedarf zur Reduzierung von Straftaten“, noch die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen zur Ermittlung der Täter.

Hierzu nimmt Benjamin Raschke wie folgt Stellung: „Insbesondere aufgrund der Signalwirkung müssen Angriffe und Übergriffe auf streng geschützte Tierarten verfolgt werden und der oder die Täter zur Verantwortung gezogen werden.“

Raschke weiter: „Im vergangenen Jahr wurden zwei Schreiadler getötet und ihre Horste samt Nachwuchs zerstört. Das Wappentier Brandenburgs ist stark vom Aussterben bedroht. Nur 20 Paare von Schreiadlern – dies entspricht einem Fünftel der gesamtdeutschen Brutpaare – gab es im vergangenen Jahr in Brandenburg. Allein dieses Beispiel macht deutlich, wie wichtig eine konsequente Verfolgung der Straftaten ist.“

„Auch der offenbar zunehmenden ‚Selbstjustiz‘ beim Umgang mit Wölfen muss entschieden entgegen getreten werden. Ich fordere weiterhin eine grundsätzliche Verlagerung aller Fälle von illegalen Tötungen geschützter Tiere an das Landeskriminalamt (LKA), denn hier ist das notwendige Fachwissen für solche Ermittlungen gebündelt. Die Einrichtung einer Stabsstelle Umweltkriminalität beim LKA wäre ein Schritt in die richtige Richtung, um kriminelle Handlungen gegenüber geschützten Arten vollumfänglich aufzuklären. Ebenso halte ich eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Delikte im Umwelt- und Naturschutzrecht für erstrebenswert“, so Raschke.

>> Die Kleine Anfrage "Straftaten gegenüber geschützten Tierarten" und die Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)