In die heute stattfindende abschließende Beratung des Haushaltes 2021 im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz bringen die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge ein, die den Natur- und Umweltschutz im Land Brandenburg stärken.
Hierzu äußert sich die umweltpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Isabell Hiekel wie folgt:
„Uns ist es gelungen, trotz der coronabedingt schwierigen Finanzlage in der Koalition eine Stärkung des Natur- und Umweltschutzes auszuhandeln. So freue ich mich, dass das UNESCO-Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin zukünftig besser durch die Naturwacht betreut werden kann. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um den Status als Weltnaturerbe bei der Evaluation im kommenden Jahr zu erhalten.
Der Biodiversitätsverlust ist eines der drängendsten aktuellen Probleme. Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 soll genau diesem Verlust durch den Schutz von bedrohten Arten und Lebensräumen entgegenwirken. Wir müssen unsere Anstrengungen hier stark intensivieren und werden deshalb deutlich mehr Geld in die Hand nehmen, um die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen in den sogenannten Gebieten gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Gebieten, gemeinsam mit den Landnutzer*innen voranzubringen.
Auch in die Sanierung von illegalen Abfalllagern werden wir mehr investieren. Wir wollen dazu beitragen, dass die Beräumungen dort beschleunigt werden, wo die Verursacher*innen hierfür nicht mehr herangezogen werden können. Hiermit sollen Schäden für die Umwelt und die Menschen vermieden werden.“
Hintergrund:
Die Betreuung des Weltnaturerbes Buchenwald Grumsin erfolgt entgegen früherer Zusagen des Landes Brandenburg gegenüber der Welterbe-Kommission bisher zum großen Teil über Ehrenamtliche. Im kommenden Jahr steht eine Evaluierung durch die Welterbe-Kommission an. Durch die Stärkung der Naturwacht soll ein Mindestmaß der zugesagten Betreuung dieses besonderen Buchenwaldes gewährleistet und einem drohenden Verlust des Status als UNESCO-Weltnaturerbe entgegenwirkt werden.
Brandenburg verfügt über 595 FFH-Gebiete, die dem Schutz natürlicher und naturnaher Lebensräume und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten dienen. Derzeit befindet sich die Erstellung der FFH-Managementpläne für die Brandenburger Gebiete in der Abschlussphase und es gilt jetzt, die Umsetzung von Maßnahmen auch außerhalb der Nationalen Naturlandschaften deutlich zu verstärken. Die EU-Kommission hatte bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der FFH-Richtlinie eingeleitet. Umsetzungsdefizite sollen mit den zusätzlichen Mitteln ausgeglichen und weitere Anlastungsverfahren der EU-Kommission vermieden werden.
Insgesamt sind 54 illegale Abfalllager in Zuständigkeit des Landes Brandenburg. Die illegalen Abfalllager sind Anziehungspunkte für weitere illegale Abfallentsorgungen und behindern die Standortentwicklung in den Kommunen. Mit zusätzlichen Mitteln sollen die Beräumung von illegalen Abfalllagern beschleunigt und Risiken für die Umwelt vermindert werden.