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Müllverbrennungsanlage Jänschwalde: Anlage ist wirtschaftlich nicht notwendig und ein Rückschlag für den Klimaschutz

In einer Online-Diskussion am Donnerstagabend gingen fünf Expert*innen aus dem Abfall- und Kreislaufwirtschaftsbereich gemeinsam mit Benjamin Raschke der Frage nach, ob es in Brandenburg tatsächlich Bedarf an der geplanten Müllverbrennungsanlage am Kraftwerksstandort Jänschwalde gibt. Dazu erklärt Benjamin Raschke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

Es gibt weder aus wirtschaftlicher Sicht, noch mit Blick auf das Abfallaufkommen in Brandenburg den Bedarf für eine weitere Müllverbrennungsanlage in Brandenburg. Zudem würde der CO2-Ausstoß der Anlage bereits erreichte Einsparungen zunichtemachen und den Klimaplänen des Landes zuwiderlaufen. Das wäre ein Rückschlag für den Klimaschutz.

Leider spielen diese Überlegungen im Genehmigungsverfahren rechtlich keine Rolle, da die Anlage lediglich nach Kriterien des Immissionsschutzes bewertet wird. Hier sehe ich vor allem den Bund in der Pflicht, für neue Gesetze und mehr Klimaschutz zu sorgen. Vor allem aber müssen wir für die umfassende Umsetzung der Abfallgesetze sorgen, Müllimporte erschweren und die Kreislaufwirtschaft stärken. Es muss wirtschaftlicher werden, Müll zu vermeiden und wiederzuverwerten, statt ihn zu verbrennen.

Hintergrund:

Die LEAG plant, in Kooperation mit Veolia eine Müllverbrennungsanlage am Kraftwerksstandort Jänschwalde zu errichten. Zurzeit läuft dafür ein Genehmigungsverfahren beim Landesumweltamt. Momentan werden in Jänschwalde jährlich 450.000t Müll mitverbrannt. Die dadurch erzeugte Wärme wird in das Fernwärmenetz Cottbus eingeleitet. Mit der geplanten Abschaltung des Kohlekraftwerks Jänschwalde soll die neue Müllverbrennungsanlage laut Betreiber diese frei gewordenen Kapazitäten abdecken. Jedoch lässt sich weder der Bedarf an weiteren Müllverbrennungskapazitäten, noch an Fernwärmekapazitäten belegen. Eine weitere Müllverbrennungsanlage birgt – neben der Umweltbelastungen und der gesundheitlichen Belastungen für Anwohner*innen – die Gefahr, weitere Müllimporte und Preisverzerrungen in der Müllverbrennung hervorzurufen.