Die agrarpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Isabell Hiekel, wollte heute in der Plenarsitzung vom Landwirtschaftsminister wissen, für welche Nachbesserungen sich die Landesregierung bei der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) am morgigen Freitag im Bundesrat einsetzen wird. Dazu erklärt sie:
„Es ist zunächst zu begrüßen, dass sich unser Landwirtschaftsministerium vor und im parlamentarischen Prozess der GAP intensiv eingebracht hat, damit die Ökoregelungen der 1. Säule unseren Betrieben möglichst attraktive Fördermöglichkeiten bieten. Das ist umso wichtiger, da Brandenburg aufgrund eines neuen Verteilungsschlüssels zwischen den Bundesländern für Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule ab 2023 weniger Mittel zur Verfügung haben wird. Für unsere Landwirt*innen sind die neuen Ökoregelungen also eine wichtige Chance, um Einkommensverluste bei den Direktzahlungen aufzufangen. Ich freue mich besonders, dass es bereits im Vorfeld gelungen ist, eine Staffelung der Prämiensätze zu verhindern. Egal also, wo ein Hektar zusätzlich stillgelegt oder ein Blühstreifen angelegt wird, ein Landwirt mit schlechteren Böden wird mit der gleichen Prämienhöhe entschädigt wie ein Landwirt in Gunstregionen. Dadurch können unsere Betriebe aufgrund ihrer meist schlechteren Bodenverhältnisse von den neuen Ökoregelungen stärker profitieren!“
Anträge aus Brandenburg werden morgen zur Aufstockung von Brachflächen, zur Anlage vielfältiger Fruchtfolgen und von Agroforstsystemen im Bundesrat zur Abstimmung stehen. Dazu Hiekel:
„Ich hoffe sehr, dass die Anträge beschlossen werden. Denn damit würden sich nicht nur die Bedingungen für Brandenburger Landwirtschaftsbetriebe weiter verbessern. Auch für die Erhaltung der Biodiversität, die Anpassung an den Klimawandel und die Wertschöpfung von den Flächen wäre es von großem Vorteil.“
Hintergrund
Für die Vorbereitung der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 findet am 17. Dezember im Bundesrat die finale nationale Abstimmung über zwei Verordnungen für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU statt. Die GAP-Konditionalitäten-Verordnung regelt die Grundvoraussetzungen für die Inanspruchnahme von Agrarfördergeldern während die GAP-Direktzahlungen-Verordnung die Ausgestaltung der Ökoregelungen regelt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klima (MLUK) hat sich mit verschiedenen Anträgen eingebracht, um bei der Ausgestaltung der GAP die Brandenburger Interessen zu stärken. Welche Anträge angenommen werden, entscheidet sich morgen in der Sitzung des Bundesrates.
Nachdem im Sommer Bundesrat und Bundestag bereits Gesetze zur Umsetzung der GAP beschlossen hatten, schließen die beiden Verordnungen den nationalen Reformprozess mit ergänzenden Regelungen ab. Bis zum 1.1.2022 soll das Bundeslandwirtschaftsministerium den nationalen Strategieplan bei der EU-Kommission zur Prüfung und Genehmigung einreichen. Während der Abstimmung mit der EU-Kommission kann es noch zu weiteren Anpassungen beim nationalen Strategieplan kommen.