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Groß Leuthen: Flugplatz auf landwirtschaftlicher Fläche nach Angaben der Landesregierung nicht zulässig

In Groß Leuthen ist die Errichtung einer privaten Landebahn für Kleinflugzeuge geplant. Das anvisierte Grundstück gehört dem Land Brandenburg und wird von der Brandenburgischen Boden Gesellschaft verwaltet. 2010 hat die Brandenburgische Boden Gesellschaft die Fläche in einem Hauptpachtvertrag an die Gröditscher Agrargenossenschaft zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Die öffentlich einsehbaren Antragsunterlagen beinhalteten eine Gestattung der Brandenburgischen Boden Gesellschaft zur Unterverpachtung sowie den Unterpachtvertrag zwischen der Gröditscher Agrargenossenschaft und den Initiatoren des privaten Flugplatzes bis zum 31.12.2022.

Der Vorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Benjamin Raschke, erkundigte sich bei der Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage u.a. zu den Pachtverträgen und zur geplanten Flächennutzung. Er sagt zur Antwort der Landesregierung:

„Eine Nutzung der Fläche als Flugplatz ist laut der Antwort nicht zulässig. Der Hauptpachtvertrag wie auch der daran ausgerichtete Unterpachtvertrag legen die landwirtschaftlich Nutzung auf der Fläche fest. Eine landwirtschaftliche Nutzung bzw. Nutzen kann ich bei einem Hobbyflugbetrieb nicht erkennen.

Die Brandenburgische Boden Gesellschaft war als Verwalterin der Fläche über eine mögliche Nutzung als Flugplatz nicht informiert und konnte diese Nutzung bei der Gestattung zur Unterverpachtung nicht berücksichtigen.

Jetzt ist die Obere Luftfahrtbehörde in der Verantwortung, rasch für Klarheit zu sorgen."

Hintergrund

Antwort auf die bündnisgrüne Anfrage „Informationen zum beantragten Privat-Flugplatz Groß Leuthen“ (pdf-Datei)

Seit 2017 sind in Groß Leuthen die Pläne für einen privaten Flughafen für zwei Hobbyflieger öffentlich bekannt. Strittig diskutiert wurden bisher die Auswirkungen des Flugplatzes für die Entwicklung des Dorfes, die Einwohner*innen und auf die Natur wie auf geschützte Arten wie den Fischadler. Die Antragsunterlagen für die Erteilung der Flugplatzgenehmigung sind hier einsehbar.