In Groß Leuthen ist die Errichtung einer privaten Landebahn für Kleinflugzeuge geplant. Das anvisierte Grundstück gehört dem Land Brandenburg und wird von der Brandenburgischen Boden Gesellschaft verwaltet. 2010 hat die Brandenburgische Boden Gesellschaft die Fläche in einem Hauptpachtvertrag an die Gröditscher Agrargenossenschaft zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Die öffentlich einsehbaren Antragsunterlagen beinhalteten eine Gestattung der Brandenburgischen Boden Gesellschaft zur Unterverpachtung sowie den Unterpachtvertrag zwischen der Gröditscher Agrargenossenschaft und den Initiatoren des privaten Flugplatzes bis zum 31.12.2022.
Der Vorsitzende der bündnisgrünen
Landtagsfraktion, Benjamin Raschke, erkundigte sich bei der Landesregierung mit
einer Kleinen Anfrage u.a. zu den Pachtverträgen und zur geplanten
Flächennutzung. Er sagt zur Antwort der Landesregierung:
„Eine Nutzung der Fläche als Flugplatz ist
laut der Antwort nicht zulässig. Der Hauptpachtvertrag wie auch der daran
ausgerichtete Unterpachtvertrag legen die landwirtschaftlich Nutzung auf der
Fläche fest. Eine landwirtschaftliche Nutzung bzw. Nutzen kann ich bei einem
Hobbyflugbetrieb nicht erkennen.
Die Brandenburgische Boden Gesellschaft war
als Verwalterin der Fläche über eine mögliche Nutzung als Flugplatz nicht
informiert und konnte diese Nutzung bei der Gestattung zur Unterverpachtung
nicht berücksichtigen.
Jetzt ist die Obere Luftfahrtbehörde in der
Verantwortung, rasch für Klarheit zu sorgen."
Hintergrund
Seit 2017 sind in Groß Leuthen die
Pläne für einen privaten Flughafen für zwei Hobbyflieger öffentlich bekannt.
Strittig diskutiert wurden bisher die Auswirkungen des Flugplatzes für die
Entwicklung des Dorfes, die Einwohner*innen und auf die Natur wie auf
geschützte Arten wie den Fischadler. Die Antragsunterlagen für die Erteilung
der Flugplatzgenehmigung sind hier
einsehbar.