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Klimakrise: Klimaurteil muss sich auch in Brandenburger Klimaplan wiederfinden

Wie wirken sich das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts und die geplanten Änderungen im Klimaschutzgesetz des Bundes auf den zu erarbeitenden Brandenburger Klimaplan aus? Das wollte die klimapolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Ricarda Budke heute im Rahmen einer Mündlichen Anfrage vom Umweltministerium wissen.

Zur Antwort sagt sie:

„Das Klimaurteil ist ein bedeutender Schritt für die junge Generation und ein voller Erfolg für den Klimaschutz. Die Bewegung auf Bundesebene wird sich auch auf Brandenburg auswirken: Es ist die logische – und klimapolitisch mehr als notwendige – Konsequenz, dass auch Brandenburg Klimaneutralität bis spätestens 2045 erreicht. Derzeit befindet sich der Klimaplan für Brandenburg in Aufstellung. Schon jetzt ist klar: Der Klimaplan muss dafür sorgen, dass wir in Brandenburg verbindlich mehr C02-Äquivalente einsparen, um der Klimakrise mit ihren brutalen Folgen wie Dürren und Wasserknappheit entgegen zu wirken. Verbindlich bedeutet, dass wir Gesetze ändern – aber auch über ein Klimaschutzgesetz auf Landesebene sprechen sollten. Klimaschutz ist ein Grundrecht – diesen Stellenwert muss er in unserer Politik haben!“

Benjamin Raschke, Fraktionsvorsitzender, ergänzt:

„Wirtschaftsminister Steinbach warnte unlängst vor einem vorgezogenen Kohleausstieg und äußerte, er wolle auch weiterhin am späten Datum festhalten. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Der Klimawandel lässt sich nicht verschieben – wir müssen jetzt handeln, um die Klimaziele noch erreichen zu können und die Folgen für Brandenburger*innen und die Menschen weltweit zumindest abzumildern. Ich erwarte vom Bund eine ehrliche Auseinandersetzung mit den wissenschaftlichen Fakten. Aus unserer Sicht erfordern diese einen schnelleren Ausstieg.“

Hintergrund

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April wurden die bisherigen Regelungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Begründet wird dies damit, dass im Klimaschutzgesetz hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen und somit das Pariser Klimaabkommen nicht ohne drastische Einschränkungen bei den Grundrechten eingehalten werden kann. Am 12. Mai 2021 hat die Bundesregierung die erste Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes veröffentlicht. In den nächsten Wochen wird das Bundeskabinett ein Sofortprogramm erarbeiten, um zu konkretisieren, wie die neuen Ziele erreicht werden können.

Die Erarbeitung des Brandenburger Klimaplans steht in den Startlöchern. Nach dem Sommer soll ein erster Zwischenstand zum Klimaplan veröffentlicht werden.