Seit Anfang Dezember betreibt die Flughafengesellschaft FBB wieder beide Startbahnen am BER. Thomas von Gizycki, Sprecher der bündnisgrünen Fraktion für den Flughafen BER, fragte am vergangenen Donnerstag die Landesregierung, welche Gründe sie für die Wiederinbetriebnahme der zweiten Start- und Landebahn am Flughafen BER sieht. Zur Antwort der Landesregierung sagt er:
„Die Gesellschafter sollen die FBB weiterhin mit Milliardenbeträgen unterstützen. Der Betrieb einer zweiten Start- und Landebahn kostet natürlich mehr als der von einer. Schon deshalb werden wir die Notwendigkeit weiterer Zuschüsse an die FBB genau prüfen. Gut also, dass die Zuschüsse für den Flughafen aus dem Brandenburger Haushalt zunächst gesperrt sind.“
Hintergrund
Seit dem 3. Dezember 2020 fand am Flughafen BER der sogenannte Wechselbetrieb der beiden Start- und Landebahnen statt. Somit war immer nur eine der beiden Start- und Landebahnen in Benutzung. Wesentlicher Grund für diese Befreiung von der Betriebspflicht war der erhebliche Rückgang der Passagierzahlen und damit der Flugangebote aufgrund der seit März 2020 vorherrschenden Pandemielage. Seit Dezember 2021 betreibt die Flughafengesellschaft wieder beide Bahnen.
In der der Antwort der Landesregierung hieß es, die Befreiung von der Betriebspflicht beider Bahnen sei insoweit gerechtfertigt gewesen, als die Flughafenbetreiberin zur Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebs bei massiv eingebrochenen Einnahmen zur größtmöglichen Ressourcenschonung gezwungen war. Die Befreiung stelle eine Ausnahme von der allgemeinen Rechtsregel dar. Der Beendigung dieser Ausnahme zum 1. Dezember liege eine unternehmerische Entscheidung zu Grunde, die einen dem Bedarf angemessenen Flughafenbetrieb gewährleisten soll, insbesondere um die Betriebssicherheit auch in der winterlichen Jahreszeit sicherzustellen. Die LuBB habe daraufhin am 29. November 2021 den Bescheid zur Befreiung von der Betriebspflicht antragsgemäß aufgehoben.