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Doppelhaushalt: Generaldebatte zum Doppelhaushalt 23/24: mehr Klimaschutz, gestärkte soziale Infrastruktur, bessere Daseinsvorsorge

Zur heute beginnenden zweiten Lesung des Doppelhaushalts 2023 erklärt Petra Budke, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

„Mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 liefern wir tragende Antworten in den Zeiten multipler Krisen. Auf die Klimakrise und die Energiekrise antworten wir mit konsequentem Klimaschutz, mit einer stärkeren sozialen Infrastruktur und mit einer besseren Daseinsvorsorge. Die Umsetzung des Klimaplans, besserer Moorschutz, die Forstreform für klimastabilere Wälder; gestärkte Familienzentren, Frauenhäuser und Verbraucher*innenberatungen; weiterhin Geld für den Pakt für Pflege, die Krankenhausförderung und mehr Geld für den ÖPNV – das sind nur ein paar der Projekte, mit denen wir auch in dieser herausfordernden Zeit Brandenburg besser machen.“

Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Thomas von Gizycki, ergänzt:

„Gerade in diesen unsicheren Zeiten muss die Landesregierung handlungsfähig bleiben. Mit diesem Haushaltsplan nutzen wir die finanziellen Spielräume des Landes voll aus, um Brandenburg sicher durch die Krise zu bringen. Die Landesregierung erhält die finanziellen Möglichkeiten, die sie braucht, um den Gefahren für unsere Gesellschaft wirksam entgegentreten zu können. Durch die Ausweitung der Globalen Minderausgaben bekommen die Ministerien mehr Flexibilität bei der Ausgabengestaltung. Gerade in unsicheren Zeiten ist dies ein wirksames haushaltspolitisches Werkzeug. Wir sorgen gleichzeitig dafür, dass die parlamentarische Kontrolle der Ausgaben weiterhin gegeben ist. Mit dem Rettungsschirm „Brandenburg-Paket“ steigt das jährliche Haushaltsvolumen deutlich über 16 Milliarden Euro. Die Mittel dürfen nur dafür eingesetzt werden, um die aktuelle Notlage abzufedern. Dieser Landtag hat in dem entsprechenden Beschluss die Bedingungen dafür festgelegt und wird der Ausgabe dieser Gelder enge Grenzen setzen. Die Landesregierung muss jede Ausgabe begründen und darlegen, wie genau damit die existierende Notlage gemildert werden kann.“