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Gutachten vorgestellt: Notwendige Änderungen für ein modernes und ökologisches deutsches Bergrecht


Gutachten zur Modernisierung und ökologischen Ausrichtung des deutschen Bergrechts vorgestellt


Die Sprecherin für Strukturwandel und Klimaschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Ricarda Budke, hat heute in einer Online-Pressekonferenz gemeinsam mit dem Rechtsanwalt und Bergrechtsspezialist Dirk Teßmer die Ergebnisse eines Gutachtens zum Bergrecht vorstellt. Hieraus ergeben sich Vorschläge, die aus Brandenburger Sicht bei einer Novellierung des Bundesbergrechts unbedingt zu beachten sind. Kathrin Henneberger, Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Deutschen Bundestags, hat über den aktuellen Stand der Reform auf Bundesebene informiert.

Das deutsche Bergrecht ist seit über 30 Jahren nicht mehr entscheidend geändert worden. Die Rechtsgrundsätze sind vorrangig auf die Rohstoffgewinnung ausgerichtet und vernachlässigen dabei die Interessen der betroffenen Bevölkerung und den Umweltschutz. Deshalb will die Bundesregierung das Bundesbergrecht nun reformieren.

Auch im Brandenburger Koalitionsvertrag von 2019 heißt es: „Die Koalition wird sich für ein zeitgemäßes Bergrecht einsetzen“. Deshalb hat die Brandenburger Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Gutachten zum Bergrecht in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse heute vorgestellt wurden. Das Gutachten kann hier heruntergeladen werden. Der Mitschnitt der Pressekonferenz wird ab dem 4.5.2023 unter demselben Link zur Verfügung stehen.

Ricarda Budke, Sprecherin für Strukturwandel und Klimaschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

„Das Bundesbergrecht ist in einer Zeit entstanden, in der Klimawandel und Umweltschutz noch keine politische Agenda hatten. Das Bergrecht ist vor allem auf wirtschaftliche Aspekte ausgerichtet. Um sowohl die Klimakrise zu bekämpfen, als auch unsere Umwelt vor der Haustür zu schützen, müssen wir unsere Art des Wirtschaftens ändern. Dafür muss das Bergrecht endlich angepasst werden. Natürlich liegt die Gesetzgebung in der Verantwortung des Bundes. Aber als Bergbauland ist Brandenburg betroffen. Darum machen wir Vorschläge, wie das Bergrecht angepasst werden muss, damit die Brandenburger*innen davon profitieren. Zum Beispiel geht es darum, den Brandenburger*innen, die an ihrem Haus mit Bergschäden zu kämpfen haben, die Verfahrenswege zu erleichtern. Zur Absicherung der Ewigkeitskosten, die uns in der Braunkohle noch Jahrzehnte beschäftigen werden, müssen Sicherheitsleistungen eingefordert und insolvenzfest gemacht werden. Ansonsten bleiben Gewinne bei den Unternehmen, für die entstandenen Schäden aber müssen die Steuerzahler*innen aufkommen.“

Dirk Teßmer, Jurist und Ersteller des Gutachtens:

„Mit der Gewinnung von Bodenschätzen gehen oft sehr erhebliche Einwirkungen auf die Umwelt und im Umfeld lebenden Menschen einher. In der gegenwärtigen Fassung des Bundesberggesetzes ist eine sachgerechte Lösung dieser Konflikte nur unzureichend möglich. Es bedarf klarer gesetzlicher Vorgaben, welche auch die Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umwelt- und Ressourcenschutzes stärker berücksichtigen. Es muss sichergestellt werden, dass sowohl die Interessen an einer Gewinnung von wirtschaftlich benötigten Rohstoffen, als auch die damit in Konflikt stehenden Belange des Schutzes von Natur, Umwelt und Menschen auf Grundlage staatlicher Vorgaben miteinander abgewogen werden.“

Kathrin Henneberger, Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag, Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie und dort zuständig für das Bergrecht:

„Bei der anstehenden Novelle muss das Bundesbergrecht an die Realität unsere Zeit, an die Klimakrise, angepasst werden. Es bedarf einer grundlegenden Überarbeitung mit dem Ziel, Belange des Klimaschutzes fest im Gesetz zu verankern. Beispielsweise bei der Berücksichtigung von öffentlichem Interesse in Betriebsplanzulassungen sowie Konzessionsvergabe für den Abbau von Rohstoffen müssen die Klimaauswirkungen eine entscheidende Rolle spielen. Damit setzen wir unsere globale Verpflichtung nach dem Abkommen von Paris um: Auf den 1,5 Grad Pfad zu gelangen und die vom Bundesverfassungsgericht an die Politik gestellte Aufgabe, die Freiheit und Sicherheit der nächsten Generationen zu achten.“