Trotz Rekordgewinnen der LEAG wird nicht mehr Geld für die Rekultivierung angespart, das ergab eine mündliche Anfrage von Ricarda Budke, Sprecherin für Strukturwandel in der Lausitz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag. Sie sagt dazu:
„In der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage wird klar: Das Ansparkonzept berücksichtigt nicht die voraussichtlichen, durch die Energiekrise bedingten, hohen Gewinne der LEAG. Außerdem wird eine mögliche Insolvenz der LEAG bei fehlender Wirtschaftlichkeit der Braunkohlenverstromung in den nächsten Jahren außer Acht gelassen. Die Finanzierung der Rekultivierung der vom Braunkohleabbau betroffenen Landschaften ist damit nicht sicher.
Zudem ist die strikte Geheimhaltung des Ansparplans problematisch, die unter der Vorgängerregierung beschlossen wurde. Die fehlende Transparenz erhöht die Unsicherheit. Es darf nicht sein, dass die Kosten für die Rekultivierung der Tagebaue am Ende von den Brandenburger*innen bezahlt werden.“
Hintergrund:
Nach Ende des Kohlebergbaus müssen die Böden noch mehrere Jahrzehnte rekultiviert werden, ehe sie wieder genutzt werden können. Diese Kosten müssen nach dem Verursacherprinzip die Bergbaubetreiber zahlen. Um das zu gewährleisten, ist die LEAG verpflichtet, unternehmensinterne Rückstellungen zu bilden und ein zweckgebundenes Sondervermögen in einer Zweckgesellschaft aufzubauen. Die unternehmensinternen Rückstellungen sind Zahlungsverpflichtungen in der Bilanz, ihnen muss aber kein Rückstellungsgegenwert in Form von Vermögen auf der Aktivseite zugeordnet werden. Diese Rückstellungen sind also nicht unmittelbar als liquide Mittel verfügbar und damit auch nicht insolvenzfest gesichert. Das Sondervermögen finanziert sich aus einem Sockelbetrag, der aus dem laufenden Cashflow angespart wird. Dieser Sockelbetrag soll über zehn Jahre angespart werden. Im Falle einer Insolvenz oder in Jahren mit wenig positivem Cashflow würde auch hier nicht genug Geld angespart werden um den Sockelbetrag aufzubauen.
Die Anfrage „Auswirkungen von Rekordgewinnen der LEAG in 2022 auf die Rückstellungen und die Sicherheitsleistungen“ und die Antwort finden Sie hier.