Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Energetische Sanierung: Vorbildfunktion der Landesverwaltung gefordert

Zum Stand der energetischen Sanierung der Landesimmobilien erkundigte sich der finanz-, und haushaltspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Thomas von Gizycki, bei der Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage.

Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) hatte 2019 angekündigt, die Umsetzung des energetischen Sanierungsfahrplanes künftig mit einem Monitoring zu begleiten. Dem sollte eine verbindliche Termin- und Finanzierungsplanung für die Maßnahmen zugrunde liegen. Zur strategischen Steuerung des Immobilienbestandes sollte als Kennzahl die Leerstandsquote verwendet werden. Weitere Kennzahlen sollten folgen. Der Landesrechnungshof empfahl 2018 dem Ministerium der Finanzen, für Landeshochbaumaßnahmen konkrete Nachhaltigkeitsziele aus der Landesnachhaltigkeitsstrategie abzuleiten.

Die Antwort der Landesregierung kommentiert Thomas von Gizycki wie folgt:

„Es wundert mich sehr, dass der Energieverbrauch der landeseigenen Liegenschaften noch immer nicht zeitnah erfasst werden kann. Mir ist ein Rätsel, wie das angekündigte Ziel, den Energieverbrauch um bis zu 20 Prozent zu senken, erreicht werden soll, wenn der Verbrauch nicht bekannt ist. Der Plan, den Primärenergieverbrauch erst in sieben Jahren dauerhaft um 23 Prozent zu senken, wird den Herausforderungen des spürbaren Klimawandels nicht gerecht. Es gibt anscheinend auch keine Termin- und Finanzplanung zur Umsetzung energetischer Maßnahmen, um wenigstens dieses unambitionierte Ziel erreichen zu können.

Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, sollte sich die Brandenburger Verwaltung als Vorreiter zeigen, was durchaus möglich wäre. Stattdessen sehen wir hier leider nur einen völlig unmotivierten Liegenschaftsbetrieb. Die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern nutzt nicht nur dem Klima, sie reduziert auch die laufenden Bewirtschaftungskosten und stabilisiert damit den Haushalt.“