Vor genau fünf Jahren, am 26. Januar 2019, legte die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (umgangssprachlich „Kohlekommission“) ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen an die Bundesregierung vor. Damit wurde in einem breiten Konsens erstmalig ein Ende der Kohleverstromung in Deutschland festgelegt. Die Bundesregierung hat die Empfehlungen in Gesetze umgesetzt.
Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Benjamin Raschke:
„Das Datum markiert einen Meilenstein deutscher Energiegeschichte: Der klimapolitische Stillstand der damaligen CDU-geführten Bundesregierung wurde durchbrochen. Wir müssen aber auch bedenken, dass die Ergebnisse ein Relikt ihrer Zeit waren und nicht ausreichen, um das Pariser Klimaabkommen einzuhalten. Heute gehen viele Expert*innen von einem wesentlich früheren Ausstieg aus der Kohle aus, weil die Kohleverstromung sich wirtschaftlich nicht mehr rechnet. Auf die geänderten Rahmenbedingungen müssen wir uns in der Politik vorbereiten. Zwar gibt es heute immer noch Stimmen, die die Ergebnisse der Kommission so interpretieren, dass bis 2038 Kohle verbrannt werden soll. Richtig ist, dass 2038 der maximale Zeitpunkt des Endes der Kohleverstromung ist.“
Die Cottbuser Abgeordnete und Sprecherin für den Strukturwandel in der Lausitz Ricarda Budke ergänzt:
„Die Debatte über den früheren Kohleausstieg sollte von der Strukturwandeldebatte gelöst werden. Selbst wenn der Braunkohlebetreiber LEAG aus wirtschaftlichen Gründen früher aus der Kohle aussteigt, kann der Strukturwandel trotzdem bis 2038 laufen. Strukturwandel ist ein Prozess. Er ist gut angelaufen und wird lange über 2038 hinaus ausstrahlen. Auch heute gibt es viel zu tun: Bis heute gibt es noch keine von der Kohlekommission damals angeregte echte Beteiligung der Zivilgesellschaft. Daran arbeiten wir Bündnisgrüne weiterhin mit Hochdruck gegen alle Widrigkeiten. Und natürlich müssen die Gelder, die bis 2038 zugesagt sind, mit einem früheren Kohleausstieg bei Bedarf auch früher bereitgestellt werden. Wir wollen, dass die Gelder losgelöst von den Förderperioden möglichst flexibel zum Einsatz kommen können.“
Weiterhin offen ist die finanzielle Absicherung der Folgekosten der ostdeutschen Braunkohletagebaue. Die bündnisgrünen Landtagsfraktionen in den ostdeutschen Kohleländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben daher bereits im Frühjahr 2023 ein Konzept für eine Braunkohlefolgestiftung vorgelegt.