Benjamin Raschke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, kritisiert das Innenministerium für eine offenbar unzureichende Vorbereitung auf Hochwasserlagen. Das Innenministerium hatte zuvor auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Fähigkeiten zur Bewältigung von Hochwasserlagen in Brandenburg geantwortet. Die Antwort lässt aber mehr Fragen offen, als sie beantwortet. Denn das Innenministerium kann seine Aussagen nicht belegen. Schon einer ersten Überprüfung halten sie nicht stand.
Dazu sagt Benjamin Raschke:
„Für Hochwasserlagen ist der Brandenburger Katastrophenschutz offenbar schlecht aufgestellt. Denn das CDU-geführte Innenministerium scheint als oberste Katastrophenschutzbehörde in Brandenburg die Fähigkeiten zur Bewältigung von Hochwasserlagen sträflich zu vernachlässigen. Dabei werden wir angesichts der Klimakatastrophe immer häufiger mit solchen Lagen in Brandenburg und anderen Bundesländern, in die wir dann auch Hilfe entsenden müssen, konfrontiert.
Die Antwort des Innenministeriums lässt mehr Fragen offen, als sie beantwortet. Die Aussage, es gebe neun Wassergefahren-Züge, hält schon einer ersten Überprüfung nicht stand. Vier Züge gebe es demnach bei den Hilfsorganisationen, von denen aber auf Nachfrage dort nur zwei existieren. Außerdem verlässt man sich auf eine Soll-Vorschrift, nach der die Landkreise und kreisfreien Städte gemeinsam weitere fünf Wassergefahren-Züge aufstellen sollen. Von diesen Einheiten gibt es aber unserer Kenntnis nach nur eine – nicht fünf, denn kaum ein Landkreis verfügt über die zur Aufstellung eines solchen Zuges notwendige Taucheinheit. Diese befinden sich erst seit kurzem in der Ausschreibung. Inwiefern diese Ausschreibung dann zu tatsächlichen Bestellungen führt ist aber ungewiss, das gibt das MIK selbst in der entsprechenden Ausschreibung an. Das MIK überprüft weiterhin nicht, inwiefern das Personal aller Wassergefahren-Züge über die notwendigen Qualifikationen verfügt.
Zudem ruht man sich im Innenministerium auf den ehrenamtlichen und organisationseigenen Beiträgen der Hilfsorganisationen aus. Diese leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Sicherheit in unserem Land und stellen erhebliche Teile des Katastrophenschutzes. Dafür gebührt ihnen Anerkennung und Dankbarkeit. Das allein reicht aber nicht, denn sie brauchen auch mehr finanzielle Unterstützung durch das Land für das Vorhalten von Material und qualifiziertem Personal! Wer für DRK oder DLRG heute in den Hochwassereinsatz fährt, muss dafür in der Regel unbezahlten Urlaub nehmen, denn die Hilfsorganisationen sind schlechter gestellt als die Feuerwehren. Das Ministerium lässt unsere Ehrenamtlichen im Regen stehen!
Das CDU-geführte Innenministerium muss sicherstellen, dass wir in Brandenburg auf Hochwasserlagen gut vorbereitet sind. Erster Schritt: Eine ehrliche Bestandsaufnahme, bei der die Ausstattung und Qualifikation der Wassergefahren-Züge eingehend überprüft werden.
Die Hilfsorganisationen wollen wir künftig besserstellen. Neben der Helfergleichstellung muss dafür auch eine bessere finanzielle Unterstützung erfolgen. Das Land sollte zudem zwei eigene Wassergefahren-Züge aufstellen und personell durch die Hilfsorganisationen besetzen lassen. Dafür muss das Ministerium jetzt die notwendigen Gespräche beginnen, denn angesichts zunehmenden Extremwetters haben wir keine Zeit zu verlieren.“
Angehängt an diese Pressemitteilung erhalten Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3585 unserer Fraktion zum Katastrophenschutz in Hochwasserlagen.
Hintergrund: Wassergefahren-Züge sind eine Einheit des Katastrophenschutzes, die in der Brandenburger Katastrophenschutzverordnung definiert sind (https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Katastrophenschutz%20im%20Land%20Brandenburg_web.pdf).