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Grundsteuerreform: Bündnisgrüne fordern schnelles Handeln von Ministerin Lange beim Transparenzregister

Die Grundsteuerreform in Brandenburg tritt ab dem Jahr 2025 in Kraft. Im Zuge der Reform hat sich das Land Brandenburg für das Bundesmodell entschieden, welches die Grundsteuer auf Basis der Grundbesitzwerte berechnet. Diese Reform war aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zwingend notwendig. Für die Grundstückseigentümer*innen bestand bereits bis zum 31. Januar 2023 die Pflicht, entsprechende Grundsteuererklärungen einzureichen. Zu einer erfolgreichen Umsetzung der Grundsteuerreform fehlt immer noch die Veröffentlichung des Transparenzregisters durch das Ministerium für Finanzen und Europa, welches es den Kommunen erlaubt, einen Hebesatz zu wählen, der eine aufkommensneutrale Grundsteuer ermöglicht.

Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Benjamin Raschke, kommentiert den Stand der Grundsteuerreform wie folgt:

„Die geplante Veröffentlichung des Transparenzregisters im November ist viel zu spät. Um drastische Steuererhöhungen für Eigentümer*innen und Mieter*innen zu verhindern, muss das Finanzministerium das Register so schnell wie möglich bereitstellen. Denn das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer fairen und rechtssicheren Grundsteuer. Das Transparenzregister schafft Rechtssicherheit sowohl für Kommunen als auch für Eigentümer*innen und Mieter*innen. Zudem fordern wir differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien, um den spezifischen Bedürfnissen der Gemeinden besser gerecht zu werden.“

Der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion Brandenburg, Thomas von Gizycki, kommentiert den Stand der Grundsteuerreform wie folgt:

„Mit den Haushaltsplänen werden die Hebesätze in den Kommunalvertretungen festgelegt. Ohne das Transparenzregister müssen die Stadt- und Gemeindevertretungen also Hebesätze beschließen, die niemand will. Die Finanzministerin stößt damit den vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen vor den Kopf. Diese Verzögerung könnte zu erheblicher Verunsicherung der Bürger*innen führen.“

Hintergrund

Das geplante Transparenzregister, für das das Finanzministerium zuständig ist, zeigt den Kommunen auf, welchen Hebesatz sie für eine aufkommensneutrale Ausgestaltung wählen müssten. Die Kommunen haben die Verantwortung, für 2025 einen aufkommensneutralen Hebesatz zu wählen, um eine nachvollziehbare Steuerlast sicherzustellen. Das Transparenzregister soll öffentlich sein und ermöglicht Bürger*innen Klarheit über die Steuerbelastung, falls Kommunen ihre Hebesätze nicht entsprechend anpassen sollten. Sollte das Register zu spät veröffentlicht werden, könnte es sein, dass Kommunen mit ihren aktuellen Hebesätzen ins nächste Jahr gehen müssen, was zu massiven Verunsicherungen führen könnte.

Bereits jetzt haben mehrere Bundesländer – darunter Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein – ein Transparenzregister veröffentlicht. Auch Berlin hat bereits einen Hebesatz für 2025 festgelegt. Brandenburg plant, sein Transparenzregister jedoch erst im November 2024 zu veröffentlichen.

Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag

Sofortige Veröffentlichung des Transparenzregisters.

Die geplante Veröffentlichung im November dieses Jahres erfolgt viel zu spät. Das Beispiel Berlins, wo die Hebesätze nahezu halbiert wurden, zeigt, wie dringend eine Neuberechnung der Hebesätze erforderlich ist, um drastische Steuererhöhungen sowohl für Eigentümerinnen als auch für Mieterinnen zu verhindern. Eine rechtzeitige Veröffentlichung ist unverzichtbar, um die notwendige Planungssicherheit zu schaffen.

Kommunen müssen ihre Versprechen einhalten.

Die Kommunen in Brandenburg müssen sich an ihre Versprechen halten und für das Jahr 2025 einen Hebesatz wählen, der eine aufkommensneutrale Grundsteuer gewährleistet. Dies ist essenziell, um eine faire Steuerlast zu sichern und unvorhersehbare Mehrbelastungen zu vermeiden.

Differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Wir setzen uns für die Einführung von differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Gewerbeimmobilien ein. Diese Maßnahme könnte den Kommunen helfen, die finanziellen Belastungen gerechter zu verteilen und den spezifischen Bedürfnissen der Gemeinden besser gerecht zu werden.