Thomas von Gizycki, Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, kritisiert das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung für die Zurückhaltung beim Lärmschutz. Das Ministerium hatte in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Praxis der Kurzstartverfahren geantwortet, man sehe hier keine Möglichkeit zu handeln.
Die Kurzstarts waren auf der Sitzung der Fluglärmkommission am 11. Juli 2024 Thema. Dort wurde ein Antrag der Bundesvereinigung gegen Fluglärm beschlossen, die Genehmigungsbehörde zu bitten, Maßnahmen zur Unterbindung dieser lärmintensiven Starts am BER zu ergreifen.
Die Antwort auf die Frage, ob die Landesregierung diesen Beschluss unterstützt, lautet: „Die Bewertung und gegebenenfalls Umsetzung der Vorschläge der Fluglärmkommission erfolgt durch die zu beratenden Behörden und Organisationen. Die Landesregierung hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Gegenstände der Beratungen der Fluglärmkommission.“
Dazu sagt Thomas von Gizycki:
„Für den weiteren Ausbau des aktiven Lärmschutzes bzw. dessen Umsetzung besteht anscheinend kein großes Interesse. Das CDU-geführte Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung scheint als zuständige Lärmschutzbehörde den Lärmschutz am BER eher stiefmütterlich zu behandeln. Hier wird formal die Nichtzuständigkeit erklärt, obwohl der Flughafen einzig und alleine Angelegenheit der öffentlichen Hand ist. Die Antwort entspricht dem Muster der Vergangenheit: Lärmschutz für die Anlieger muss im Zweifel zurückstehen. Das wurde bei der Entscheidung für den Standort Schönefeld anders versprochen, den Frust in der Region darüber kann ich sehr gut verstehen.“
Worum geht es genau?
Die sogenannten Intersection Takeoffs oder auch Kurzstarts werden genutzt, um die Startbahn schneller für den nächsten Start frei zu bekommen. Die Piloten nutzen dann nur einen Teil der Startbahn. Dabei werden die Triebwerke schneller hochgefahren, was zu mehr Lärm führt. Diese bewegt sich im Rahmen von 1 bis 2 Dezibel, bzw. 3 bis 4 Dezibel, je nach Startbahn und ausgeführtem Startmanöver. Die Flughafengesellschaft nennt diese Werte marginal und somit deren Betrachtung als nicht relevant.
Warum werden diese Manöver überhaupt durchgeführt?
Mit diesem Manöver werden die Taktzahlen der Starts erhöht und der Flughafen somit mehr Flüge abwickeln.
Für Flughafen wie Frankfurt/Main sind die Manöver vielleicht sinnvoll, da der Betrieb des Flughafens bereits ausgelastet ist. Der BER liegt aber erst bei einer Auslastung von Zweidrittel seiner Kapazität. Auch der Minister Genilke sprach sich für eine Reduzierung dieser Kurzstarts aus. Jedoch verweist er darauf, dass dies in der Verantwortung der Piloten und der Flugsicherungsorganisationen und nicht bei seinem Ministerium liegt.
Angehängt an diese Pressemitteilung erhalten Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3611 unserer Fraktion zur Praxis der Kurzstartverfahren.