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Neuer Mustererlass zu Tierschutzkontrollen vorgestellt: Verbesserung der Überwachung in Intensivtierhaltungsanlagen

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat in Zusammenarbeit mit acht weiteren Landtagsfraktionen und der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Erlass zur tierschutzrechtlichen Überwachung von Intensivtierhaltungsanlagen in Auftrag gegeben.

Hintergrund sind die Ergebnisse mehrerer Kleiner Anfragen im vergangenen Jahr, die zeigten, dass die Beanstandungsquote bei Tierschutzkontrollen in Brandenburg in den Jahren 2021 und 2022 bei 35 Prozent lag. Insgesamt wurden im Jahr 2022 1.265 der 8.163 Produktionsstätten kontrolliert (15 Prozent), in 454 davon wurden Verstöße festgestellt, besonders häufig in der Schweinehaltung. 2021 wurden von 8.087 Produktionsstätten 975 kontrolliert (12 Prozent), in 346 wurden Verstöße festgestellt. Ein ähnliches Bild zeigt sich in anderen Bundesländern. Zudem verdeutlichte ein Gutachten 2023 eine Regelungslücke: In der Praxis wird nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) kontrolliert, anstatt den strengeren Maßstab des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) anzulegen.

Der nun vorliegende Mustererlass soll den amtlichen Veterinär*innen der zuständigen Behörden sowie der Industrie ein einheitliches System zur Erfassung von Beeinträchtigungen bei Masthühnern, Mastschweinen und Sauen bieten und klare Vorgaben für die Konsequenzen solcher Feststellungen liefern. Der Erlass sieht ein abgestuftes Reaktionssystem vor, das auf die Häufigkeit und Schwere der Beeinträchtigungen abgestimmt ist. Er macht zudem Vorgaben zur Kontrollhäufigkeit.

Benjamin Raschke, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Tierschutz der bündnisgrünen Landtagsfraktion, erklärt dazu:

Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tieren Schmerzen zuzufügen. Dennoch zeigen die aktuellen Haltungsbedingungen, wie sie in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt sind, dass Tiere in industriellen Tierhaltungsanlagen oft Schmerzen haben. Verletzte Fußballen bei Masthühnern, blutende Wunden und Krusten an den Ohren von Mastschweinen und entzündete Schleimbeutel bei Sauen sind keine Seltenheit. Unsere Amtstierärztinnen und Amtstierärzte benötigen klare, landesweit einheitliche Vorgaben, um diesen Missständen ein Ende zu setzen. Aktuell kontrollieren die Veterinärämter der Brandenburger Landkreise pro Jahr aber nur gut jede zehnte Anlage und die Zahl der Verstöße ist hoch. Die Landkreise müssen mehr Personal für die Überwachung einstellen, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.“

Hintergrund

Seit Jahren steht die Überwachung von Tierhaltungsbetrieben in Brandenburg in der Kritik. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag setzt sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Nutztieren und eine umfassende Kontrolle ein. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, landesweit ein hohes und einheitliches Niveau der Tierschutzkontrollen durch die Veterinärämter der Landkreise durchzusetzen.

>>Antwort auf die Kleine Anfrage „Verstöße“ und Pressemitteilung

>> Antwort auf die Kleine Anfrage „Kontrollen und Pressemitteilung