Zum Inhalt springen

Durch angepasste Förderung: Wasserhaushalt an die Klimakrise anpassen

Im Rahmen des Landtagsplenums in dieser Woche wollte Isabell Hiekel, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von Umweltminister Axel Vogel wissen, welche Anpassungen bei der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts geplant sind. Die Förderrichtlinie Landschaftswasserhaushalt ist wichtig, um die Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzepts in den 16 Flussgebieten voranzutreiben. Zur Antwort auf die mündliche Anfrage sagt Isabell Hiekel:

Es ist sehr zu begrüßen, dass das Umweltministerium im Frühjahr 2024 zwei angepasste Förderrichtlinien für die Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und zur naturnahen Gewässerentwicklung an den Start bringen wird, die zur weiteren Entbürokratisierung und effektiven Umsetzung von Projekten führen sollen. Denn es ist besonders wichtig, dass jetzt Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Wasserhaushalt der Landschaft, aber auch zur Renaturierung vieler Fließgewässer stattfinden, um die Auswirkungen der Klimakrise bestmöglich abzufedern. Ich freue mich besonders, dass durch die Anpassung der Richtlinien die Vergabe, Umsetzung und Abrechnung von Mitteln für die Antragstellenden weiter vereinfacht wird. Durch die Verknüpfung der Richtlinie Landschaftswasserhaushalt mit der Arbeit der Teams für die regionalen Niedrigwasserkonzepte wird eine gezielte Umsetzung von prioritären Maßnahmen möglich. Mit dieser Symbiose verbinde ich auch die Erwartung, dass die Maßnahmen breite Akzeptanz erfahren werden und schnell in die Umsetzung kommen. Das ist besonders wichtig!“

Hintergrund:

Mit der neuen Förderperiode bis 2027 wird das Umweltministerium im Frühjahr 2024 zwei separate und angepasste ELER-Förderrichtlinien (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) für die naturnahe Gewässerentwicklung und für die Stärkung des Landschaftswasserhaushalts veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung gehen mehrere Verbesserungen einher, die die Antragsstellung und Zuwendung vereinfachen. Die Förderrichtlinie Landschaftswasserhaushalt wird zusätzlich fachlich an die Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes gekoppelt und soll fortlaufend mit Blick auf die Förderzielstellung evaluiert werden.