„Kurzgutachten: Regionale Strompreisunterschiede“ herunterladen (PDF, 4 MB)
Der Lösungsvorschlag der Studie, dem sich unsere Fraktionen anschließen, lautet, die derzeit regional differenzierten Netznutzungsentgelte bundesweit zu vereinheitlichen. Dies würde dazu führen, dass die Stromkunden in allen fünf neuen Bundesländern um 0,82 bis 2,18 Cent/kWh entlastet würden. Im Bundesvergleich müssten nur die BremerInnen mit 1,21 und die BerlinerInnen mit 0,72 Cent/kWh mit signifikant höheren Netzkosten rechnen. Von Vorteil könnten einheitliche Netzentgelte auch für Netzausbau-Vorhaben sein, bei denen aus ökologischen Gründen, für eine Erhöhung der Akzeptanz oder zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens eine Erdverkabelung notwendig wird. Die Mehrkosten würden auf alle verteilt werden.
Wir wollen nun unsere Landesregierungen auffordern, die Ergebnisse der Studie umzusetzen. Über den Bundesrat können sich die Länder dafür einsetzen, dass die auf Bundesebene geregelte Verteilung der Netzkosten im Sinne der Ergebnisse dieser Studie reformiert wird. Da der Reformvorschlag die derzeit gültige Systematik der Anreizregulierung bei der Abrechnung mit den NetzbetreiberInnen unangetastet lässt, sind nur wenige rechtliche Änderungen notwendig.