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Foto einer Photovoltaikanlage und der Sonne Foto: Adobe Stock

Die Solarpflicht kommt: Mehr Klimaschutz in der Bauordnung

Allein mit Sonntagsreden und häufiger mal das Licht ausschalten kommen wir aus der fossilen Energieabhängigkeit nicht raus. Das Ziel der Klimaneutralität ist klar: Dafür brauchen wir einen erheblichen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Das fordern wir nicht nur, sondern setzen es mit konkreter Politik in die Tat um.

Mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Welche Rolle spielt hier die Solarpflicht? Dächer sind versiegelte Flächen. Egal ob bei Neubauten oder Dachsanierungen bestehender Gebäude. Deshalb müssen bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden und Parkplätzen in Zukunft sowohl bei Neubau als auch bei Dachsanierungen Solaranlagen auf ihren Dachflächen installiert werden.

"Wir wollen nicht unnötig zusätzliche Flächen versiegeln, sondern bereits versiegelte Flächen für die Energiegewinnung nutzen."
Clemens Rostock, energiepolitischer Sprecher

Brandenburg verfügt hier über ein enormes Potenzial: Etwas mehr als 2 Millionen Gebäude bieten geeignete Dachfläche für die Energiegewinnung. Mit dem Update der Bauordnung machen wir einen großen Schritt im Kampf gegen die Klimakrise.

"Wir passen unsere Art und Weise zu bauen endlich an die Realität der Klimakrise an."
Ricarda Budke, baupolitische Sprecherin

Bürokratieabbau und transparente Rechtsetzung

Gerade im Bau- und Planungsrecht erleben viele Bürger*innen oft frustrierende Ermessensentscheidungen. Es kommt nicht selten vor, dass ein Bauvorhaben nicht haargenau in die Bauordnung passt, aber keine ihrer Schutzziele verletzt oder sogar in der Vergangenheit genehmigt wurde. In einem Landkreis darf es umgesetzt werden, im benachbarten Landkreis jedoch nicht. Diese Widersprüche sorgen oft für Unverständnis.

Durch das Umbauen und die Umnutzung bestehender Gebäude in Brandenburg schaffen wir mehr Wohnraum und tragen so aktiv zur Lösung des Wohnungsmangels bei. Gleichzeitig vermeiden wir klimaschädliche Emissionen, die bei Neubauten entstehen würden.

"Mit diesem Gesetz stellen wir klar, was bei Festivals genehmigungsfrei ist. Viele Festivals in Brandenburg hatten in den letzten Jahren große Probleme, eine Baugenehmigung zu erhalten, aufgrund unterschiedlicher Entscheidungen der Bauämter."
Ricarda Budke, baupolitische Sprecherin

Durch eine entscheidende Änderung im „§ 67 Abweichungen“ von einer „Kann“- zu einer „Soll“-Vorschrift, schaffen wir mehr Klarheit und Verlässlichkeit für Baurechtsbehörden. Dies betrifft Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in bestehenden Gebäuden, sei es durch Dachgeschossausbau oder den Bau neuer Geschosse. Auch bei „genehmigungsfreien Vorhaben“ herrschte oft Unklarheit. Dies betraf die Genehmigung von mobilen Hühnerställe auf Kufen, aber auch Musik-, Kunst- und Kulturfestivals.

Nach den schweren Jahren der Pandemie wollen wir die Festival-Branche in Brandenburg stärken. Viele Festivals kämpfen nach wie vor um Baugenehmigungen. Das haben wir erleichtert, damit Brandenburg Festival-Land bleibt.

Wir wollen mehr

In unserem überarbeiteten Gesetzentwurf sind zahlreiche bedeutende Verbesserungen drin. Wir haben viel erreicht. Aber wir wollen mehr. Unsere Erfolge sind der Grundstein für zukünftige Schritte und Änderungen die wir anstreben:

Dazu gehören die Ausweitung der Solarpflicht auf private Gebäude, begleitet von Förderprogrammen, Bürokratieabbau und weitere Erleichterungen beim Umbauen im Bestand, die Förderung von mehr Barrierefreiheit und die Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips.