Wenig wurde im brandenburgischen Landtag über Jahrzehnte so kontrovers diskutiert wie der Umgang mit dem Bodenreformland.
Zur Erinnerung
Mit der Wiedervereinigung vor 30 Jahren und dem Einigungsvertrag wurde das in der DDR gültige Gesetz über die Rechte der Eigentümer*innen von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 zum Bundesrecht. Dadurch schien der Eigentumsanspruch festzustehen und jegliche Rückführungsmöglichkeit in einen staatlichen Bodenfonds galt als ausgeschlossen. Nach dem 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz im Jahre 1992, das die DDR-Rechtslage völlig verkannte, standen viele Eigentümer*innen allerdings plötzlich vor dem Nichts. Das Land Brandenburg nutzte die dort eröffneten Möglichkeiten zur Einziehung von Bodenreformeigentum in besonders intensiver Weise und enteignete Tausende von Neusiedler*innen. In anderen Fällen ließ sich das Land ohne Prozess in das Grundbuch eintragen, weil keine Erb*innen bekannt waren. Im Vertrauen auf ihre Eigentümer*innenposition wurde von Neusiedlererb*innen häufig der Rechtsweg beschritten; am Ergebnis änderte dies in der Regel nichts, bis auf die zusätzliche finanzielle Last durch entsprechende Verfahrenskosten, die teilweise in die Insolvenz führte.
Bereits im Jahr 2007 sprach der Bundesgerichtshof von einer „sittenwidrigen“ und „nichtigen“ Enteignungspraxis des Landes Brandenburg. Es folgten ein Untersuchungsausschuss und Empfehlungen der von uns initiierten Enquetekommission „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“. Eine Lösung gab es letztlich aber nicht.
Mit unserem Antrag muss das Unrecht jetzt aufgearbeitet werden
Mit unserem Antrag „Abschließende Aufarbeitung des Bodenreformunrechts bei Neusiedlererbinnen und -erben“ muss die Landesregierung nach bisher unbekannten Erb*innen suchen, um ihnen die Grundstücke zurück zu geben oder sie finanziell zu entschädigen. Für die bekannten Erb*innen sollen diese Möglichkeiten ebenfalls genutzt werden. Darüber hinaus wird es eine Ansprechperson geben, die den Betroffenen in diesen Prozessen beraten zur Seite steht.
Alle bisherigen Versuche der brandenburgischen Regierung, die Betroffenen zu entschädigen, waren wirkungslos. Mit dem gemeinsam mit unseren Koalitionspartner*innen eingebrachten Antrag soll das Thema in der aktuellen Legislaturperiode noch einmal mit Nachdruck verfolgt und auch politisch abgeschlossen werden.
Wir Bündnisgrünen sind erleichtert, dass wir erreicht haben, dass das Kapitel der Neusiedlererb*innen bald geschlossen und der jahrzehntelange Rechtsstreit zumindest mit anteiliger Entschädigung enden kann.