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Beschlussfähigkeit des Landtages in außergewöhnlichen Notlagen ermöglichen

Screenshot eines fb-Posts von Carla Kniesteht

Angesicht der aktuellen Krise mussten wir feststellen, dass es für Brandenburg keine Notfall-Regelungen gibt, bspw. wenn eine Vielzahl von Abgeordneten gleichzeitig erkrankt sind. Gleichzeitig bergen Notfall-Regelungen immer auch ein hohes Missbrauchspotential, wir haben daher hart um annehmbare Lösungen gerungen. Mit dem Ergebnis sind wir zufrieden: Kurzfristig wird die Geschäftsordnung des Landtags befristet geändert, um bei Bedarf die Zahl der Abgeordneten im Plenarsaal zu begrenzen. Natürlich nur mit Zustimmung aller Fraktionen und nur für begrenzte Sachverhalte, etwa nicht für Verfassungsänderungen. Darüber hinaus wird die Landtagsverwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für Umlaufverfahren oder digitale Abstimmungen zu schaffen.

>> Marie Schäffer spricht zum Antrag "Beschlussfähigkeit des Landtages in außergewöhnlichen Notlagen"

>> Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses (pdf-Datei)

>> Entschließungsantrag „Parlamentarische Rechte sicherstellen - auch in Krisenzeiten” (pdf-Datei)

Die Beschlussempfehlung und der Entschließungsantrag wurden angenommen.