Die Novelle des brandenburgischen Polizeigesetzes hat einen langen Vorlauf mit viel Kritik aus Kreisen der Justiz, der Wissenschaft, seitens Bürgerrechtler*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen wie dem Bündnis gegen das neue Polizeigesetz, zu dessen Unterstützern auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg gehört. Die Kritik an dem Gesetz der Landesregierung in der Anhörung im Januar 2019 wurde ernst genommen und auf Druck der Fraktion DIE LINKE wurden im März 2019 noch einmal erhebliche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.
Trotz der erreichten Änderungen haben wir Bündnisgrüne dem Gesetzentwurf der Landesregierung nicht zugestimmt. Wir lehnen unter anderem ab, dass bereits der Verdacht einer möglichen Straftat teils drastische polizeiliche Maßnahmen ermöglicht. Die bestehenden Bundes- und Landesgesetze ermöglichen auch heute schon eine effektive polizeiliche Arbeit. Sehr kritisch sehen wir die Eingriffstiefe in Grundrechte bei den Meldeauflagen sowie den Umfang des Unterbindungsgewahrsams. Zielführender als die Novelle des Polizeigesetzes wäre eine ausreichende Personalausstattung sowie die umfassende und modernisierte Qualifizierung und Sensibilisierung von Polizistinnen und Polizisten.
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