Fossile Energien sind endlich und machen uns abhängig. Wind und Sonne nicht. Der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die grüne Antwort auf die Klimakrise – und die sicherheitspolitische Erschütterung durch Putins Angriffskrieg auf die Ukraine.
Die Umwälzung unserer Energieversorgung geht zweifellos mit Unsicherheiten einher. Die Erneuerbaren liefern uns ja nicht nur günstigen, sicheren und C02-freien Strom, sondern sie verändern beispielsweise auch die Kulturlandschaft vor allem in den ländlichen Räumen. Umso wichtiger ist es uns Bündnisgrünen, dass die Bürger*innen vor Ort die Energiewende mittragen – und davon profitieren.
Für beides – massiver Ausbau und Förderung der Akzeptanz – haben wir diese Woche im Plenum ein Gesamtpaket beschlossen.
Endlich Bewegung beim Ausbau
In dem Gesamtpaket konnten wir gleich mehrere zentrale Punkte verankern, die jetzt von der Landesregierung umgesetzt werden. Die drei wichtigsten:
- Rund 10% mehr Windkraft bis 2030: Statt 10,5 GW bis 2030 steht jetzt das Ziel von mindestens 11,5 GW. Das ist deutlich ambitionierter als im Koalitionsvertrag vereinbart.
- Endlich Solarpflicht! Solaranlagen zu installieren wird verpflichtend – zunächst auf gewerblichen und öffentlichen Gebäuden und auf Parkplätzen ab einer gewissen Größe. Auch das ist mehr als im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir streiten weiter für eine Pflicht auf privaten Gebäuden.
- Windkraft hat Vorrang! Zukünftig werden bei der Regionalplanung statt Windeignungsgebieten (in denen der Bau von Windrädern grundsätzlich möglich ist) Windvorrangflächen ausgewiesen, wo Windenergie tatsächlich Vorrang vor entgegenstehenden Planungen hat. Das führt sowohl zu einer deutlich höheren Rechtssicherheit bei den Regionalplänen als auch zu einer Vereinfachung der Genehmigungsverfahren.
Mehr Akzeptanz, flexible 1.000m-Regel
Neben diesen Maßnahmen haben wir auch eine Abstandsregel von 1.000m beschlossen, die sowohl in unserem Wahlprogramm wie auch im Koalitionsvertrag stand. Wir Bündnigsgrünen haben diese Regel nie isoliert betrachtet, sondern an die Bedingungen geknüpft, dass wir in Brandenburg genug grüne Energie erzeugen können. Deshalb haben wir ein flexibles Abstandsgesetz durchgesetzt, das den Windkraftausbau nicht behindert.
- Splittersiedlungen sind ausgenommen. Die 1.000m-Regel gilt nicht für einzelne Gehöfte oder von Häusern, die nicht zu einem Ortsteil gehören (sogenannte „Außenbereiche“). Damit verhindern wir das, was in anderen Bundesländern mit Abstandsreglungen den Ausbau ausgebremst hat: zu wenig geeignete Flächen für Windräder ausweisen zu können.
- Freiwillig geht weniger! Kommunen können freiwillig den Mindestabstand unterschreiten. (Das geht über Bauleitplanung und Bebauungspläne.) Damit wird sogar mehr Windkraft möglich sein als jetzt. Denn im Moment verhindern die zuständigen Regionalpläne geringere Abstände, da sie meist einen Abstand von 1.000m oder mehr vorsehen und durch die Kommunen eben nicht unterschritten werden können. Das ist gerade für das Repowering von vor Ort akzeptierten Bestandswindparks wichtig.
- Nur, wenn es reicht! Wir haben in das Gesetz eine Regelung geschrieben, wonach der Mindestabstand unverzüglich angepasst werden muss, wenn die zukünftig vom Bund vorgegebenen Ausbauziele (vsl. mehr als 2%) nicht erreicht werden. Sprich: Sollte es zu knapp werden, dann müsste der Mindestabstand nach unten korrigiert werden.
Dieses flexible Abstandsgesetz stellt für uns eine verantwortungsvolle Lösung dar: Wir fördern die Akzeptanz und orientieren uns zugleich am Notwendigen. Für die Akzeptanz ist es uns darüber hinaus ganz wichtig, dass Bürger*innen von den Windrädern in der Nähe auch direkt profitieren. Bisher bekommen bereits Kommunen Geld für Windräder („Wind-euro“), womit sie beispielsweise Spielplätze bauen können. Wir wollen, dass in Zukunft zusätzlich auch Bürger*innen direkt Geld für Windanlagen in ihrer Nähe erhalten. Dafür suchen wir gerade nach der besten Lösung!