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Bündnisgrüne fordern verbindliche Grenzwerte für Wasserqualität des neuen Tagebausees „Cottbuser Ostsee“

Cottbusser See Foto: ideengruen.de / Markus Pichlmaier
Cottbusser Ostsee

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion fordert, beim geplanten Tagebau-Restlochsee „Cottbuser Ostsee“ strenge Grenzwerte verbindlich festzuschreiben. Um die Sulfatbelastung der Spree zu begrenzen und der drohenden Verockerung des Spreewaldes wirksam entgegenzutreten, braucht es klare Regeln. Die Fraktion fordert, bei der Ausleitung aus dem See Grenzwerte von Eisen in Höhe von 1 mg/l und bei Sulfat 250 mg/l festzusetzen. Im Rahmen der noch bis zum 25. Februar laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung schlossen sich die für die Lausitz zuständigen bündnisgrünen Landtagsabgeordneten HEIDE SCHINOWSKY und BENJAMIN RASCHKE dem Widerspruch der Grünen Liga Brandenburg an und reichten heute eine dementsprechende Einwendung zum Planverfahren ein.

Es ist zu befürchten, dass die Wasserqualität in dem durch Flutung des stillgelegten Tagebaus Cottbus-Nord entstehenden See durch hohe Sulfatwerte gekennzeichnet sein wird. Das Unternehmen Vattenfall rechnet nach eigenen Angaben mit Sulfatwerten von circa 500 mg/Liter und mit moderaten Eisenwerten von etwa 1 bis 2 mg/Liter. Über die Anbindung an das regionale Gewässernetz werden weitere Sulfateinträge in die Spree erwartet, die dort jetzt schon erhebliche Probleme bereiten. Über Grundwasserabströme könnte auch der Spreewald von einer massiven Verockerung bedroht werden. Es gibt zudem noch zahlreiche ungeklärte Fragen, beispielsweise zur Funktionsfähigkeit einer Dichtwand, die einer Klärung bedürfen. Das Landesbergamt prüft derzeit die Antragsunterlagen des schwedischen Bergbaubetreibers. Das Ergebnis soll bis Ende des Jahres vorliegen.

„Brandenburg sollte keinen Kniefall vor dem Bergbaubetreiber machen“, fordert die wirtschaftspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion HEIDE SCHINOWSKY. „Die Einhaltung geringer Eisenwerte im Auslauf des Sees muss verbindlich vorgegeben werden“, sagte BENJAMIN RASCHKE. „Nur auf Grundlage verbindlicher Grenzwerte kann das Land entsprechende Restriktionen durchsetzen bzw. Regressansprüche gegenüber dem Bergbaubetreiber bei Nichteinhaltung geltend machen.“

Um die Belastung der Spree mit ausgeschwemmtem Sulfat einzudämmen, soll ein verbindlicher Grenzwert von 250 mg/ Liter festgeschrieben werden, so die Forderung der Fraktion. Dieser Wert soll verhindern, dass der Cottbuser Ostsee zu Problemen bei der spreeabwärts erfolgenden Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat der Spree beiträgt, für die ein Grenzwert in dieser Höhe gilt. Zudem würde so die Korrosion an Betonteilen vermindert, von der überwiegend öffentliche Infrastruktur betroffen ist. HEIDE SCHINOWSKY: „Vor dem Hintergrund, dass Vattenfall das Land verlassen will, ist es umso weniger nachvollziehbar, warum hier keine Grenzwerte angesetzt werden, die jeder normale Unternehmer auch einhalten muss.“ Wasserwerke in Berlin und Brandenburg dürfen Trinkwasser nur ausliefern, wenn es weniger als 250 mg/Liter Sulfat beinhaltet. Die Qualitätssicherung muss vom Wasserwerk sichergestellt werden. Die Kosten dafür werden auf die Kunden umgelegt.

Hintergrund

Der geplante „Cottbuser Ostsee“ soll auf den ehemaligen Flächen des Tagebaus Cottbus-Nord entstehen und mit einer Fläche von 1900 Hektar der größte See des Lausitzer Tagebauseengebietes werden. Es ist vorgesehen, große Mengen an Spreewasser in den ehemaligen Tagebau zu leiten.

Weitere Informationen

>> Einwendung und Stellungnahme zum Vorhaben „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Ostsees“ (pdf-Datei, Langfassung)