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Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes

Seit dem 1. Januar 2012 ist das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) in Kraft. Seitdem gilt für alle Aufträge, die nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fallen oder Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zum Gegenstand haben, ein Mindestarbeitsentgelt in Höhe von 8,00 Euro je Arbeitsstunde. Dieses Mindestarbeitsentgelt ist regelmäßig an veränderte wirtschaftliche und soziale Veränderungen anzupassen. Hierbei werden der Landesregierung Vorschläge einer Kommission unabhängiger Mitglieder unterbreitet. Der vorliegende Vorschlag der Kommission sieht eine Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts auf 8,50 Euro je Arbeitsstunde ab dem 1. Januar 2014 für eine Dauer von zwei Jahren vor.

Dieser Anhebung hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. Gleichwohl hat Axel Vogel als finanzpolitischer Sprecher auf zahlreiche Kritikpunkte an dem Gesetz hingewiesen: „Wir Grünen haben von Anfang an die Tatsache, dass jede der über 200 Vergabestellen für sich alleine prüfen soll für bürokratischen Unsinn gehalten und eine Bündelungsfunktion beim Land gefordert.

Es kann doch nicht sein, dass ein Auftragnehmer, der für mehrere Kommunen Aufträge erledigt, Besuche von 20 kommunalen Prüfern erhält und eine Vielzahl von Arbeitsstunden hierfür aufwendet um mehr oder weniger geschulten Beschaffern seine Bücher zu erklären. Richtig wäre es dagegen Prüfexperten bei einem übergeordneten Träger anzusiedeln, der fachlich korrekt die Prüfungen sichererstellt.“

>> Gesetzentwurf als pdf-Datei

>> Rede von Axel Vogel