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Bezüge von Sparkassen-Vorständen ohne wenn und aber offen legen

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich für eine konsequente Offenlegung der Bezüge von Vorständen der Sparkassen ausgesprochen und einen entsprechenden Änderungsantrag für das Sparkassengesetz vorgelegt. „Sparkassen sind öffentliche Unternehmen, für sie müssen die gleichen Transparenzregeln gelten, die andere öffentliche Unternehmen wie die Flughafengesellschaft (FBB) oder die Investitionsbank des Landes längst beherzigen“, sagte der Vorsitzende der Fraktion, AXEL VOGEL.

Bislang liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der zwar grundsätzlich auf mehr Transparenz abzielt, hier aber nur halbherzige Vorgaben macht. Demnach sollen die Träger der Sparkassen – die Kreise und kreisfreien Städte – darauf hinwirken, dass die Bezüge jedes Vorstandsmitglieds jährlich veröffentlicht werden.

„Die völlige Transparenz bei der Vergütung von Führungspositionen in öffentlichen Unternehmen gehört zum brandenburgischen Corporate Governance Kodex, der seit vielen Jahren in Kraft ist. Im Sparkassengesetz steht eine entsprechende Regelung jedoch bislang aus. Die nun im Gesetzentwurf enthaltene Formulierung `Der Träger wirkt darauf hin…´ ist eine Abschwächung dieser klaren Transparenzvorgabe und daher nicht ausreichend“, sagte AXEL VOGEL.