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Klare Spielregeln für das Schuldenmachen und für das Tilgen dieser Schulden

Damit das Schuldenmachen kein Fass ohne Boden wird, schränkt das Grundgesetz die Neuverschuldung ab 2020 stark ein. Der Landtag nahm nun die auch von uns Bündnisgrünen mitverhandelte landesspezifische Ausgestaltung dieses Grundsatzes an.

Wichtig war uns die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung. Nur so kann sie eine Regierung nicht einfach mit ihrer parlamentarischen Mehrheit aufheben. Nur sie schafft der Opposition eine Klagemöglichkeit vor dem Landesverfassungsgericht.

Die Schuldenbremse ist im Gegensatz zur häufigen öffentlichen Wahrnehmung kein Neuverschuldungsverbot, das Kreditaufnahmen ausschließt. Im Gegenteil, sie räumt dem Land in Verbindung mit der ebenfalls im Landtag beschlossenen Neufassung der Haushaltsordnung Spielräume ein, Schulden aufzunehmen, die ohne diese Änderungen wegen der ansonsten verbindlichen strikten grundgesetzlichen Verschuldungsverbotes ab 2020 nicht mehr bestünden. Das gilt beispielsweise in besonderen Notlagen und bei Konjunktureinbrüchen. Die Landesregierung bekommt für das Schuldenmachen aber auch für das Tilgen dieser Schulden jetzt klare Spielregeln vorgegeben.