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Der Moment, nachdem das Ergebnis der Abstimmung verkündet wurde – Standing Ovations Foto: CDU-Fraktion / Alex Habenicht

Änderungen der Landesverfassung: Eine gute Verfassung jetzt noch besser

Brandenburgs Verfassung war nicht nur die erste der neuen Bundesländer. Sie beschritt auch ganz neue Wege: ein Antidiskrimierungsgebot, der Schutz von Umwelt und Natur, die Nennung von „Bürgerinnen und Bürgern“ in der Präambel – die neue Verfassung war beispielgebend. Am 14. Juli 1992 bestätigten 94 % der Brandenburger*innen die Verfassung in einem Volksentscheid.

Eine Verfassung ändert man nicht alle Tage – und man sollte es sehr sorgfältig tun. Wir ändern sie daher aus guten Gründen – und nach einem langen parlamentarischen Diskussions- und Aushandlungsprozess. Am Ende stimmten SPD, Linke und 14 der 15 Abgeordneten der CDU-Fraktion für die Änderung. Damit kamen wir auf die notwendige 2/3-Mehrheit von 59 Stimmen.

Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus

Jüdisches Leben und die Jüdische Kultur in Deutschland sind weiterhin bedroht. Das haben der Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019, die antisemitischen Ausschreitungen im Mai 2021 und zuletzt das Kunstwerk auf der documenta mit offen judenfeindlicher Bildsprache uns nur zu deutlich vor Augen geführt. Deshalb erheben wir jetzt in der Verfassung die Bekämpfung von Antisemitismus zum Staatziel.

Im Vergleich zu dem Gesetzentwurf vom letzten Jahr haben wir zudem noch die Bekämpfung des Antiziganismus verankern können. Seit Jahrhunderten werden Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma verfolgt oder diskriminiert. Es war an der Zeit, das nun auch in der Verfassung zu verankern!

Das Land … tritt Antisemitismus, Antiziganismus sowie der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.
Artikel 7a (1)

„Bürgerinnen und Bürger“

Besonders haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Verfassung künftig nicht mehr nur Männer anspricht. Zwar war die Verfassung 1992 beispielgebend, da in der Präambel explizit Frauen und Männer angesprochen werden. Aber erst mit unseren Änderungen setzt sich das nun auch fort: Rein maskuline Bezeichnungen werden in männliche und weibliche oder in neutrale Formulierungen geändert. Wir wären hier gerne noch weitergegangen, aber das war im Parlament leider noch nicht mehrheitsfähig (mehr dazu im Gutachten von Prof. Mangold)

Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten
Artikel 83

Freundschaft mit Polen

Gerade in Zeiten wie diesen, in denen Putins brutaler Angriffskrieg die Friedensordnung in Europa bedroht, gerade dann ist es umso wichtiger, zusammenzurücken. Das Bekenntnis der Freundschaft zu unserem Nachbarland Polen, das wir jetzt in der Verfassung verankert haben, ist gerade jetzt ein umso wichtigeres Zeichen: Wir stehen zusammen.

Brandenburg ist ein ... demokratisches Land, welches … die freundschaftlichen Beziehungen mit dem Nachbarland Polen pflegt und weiterentwickelt.
Artikel 2 (1)

Zudem haben wir noch zwei weitere wichtige Änderung vorgenommen: Die niederdeutsche Sprache haben wir verankert und wir stärken die Opposition. In Zukunft soll ein*e Vizepräsident*in aus der Opposition kommen, aber nicht unbedingt aus der stärksten Oppositionsfraktion.