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Ausbildungsduldung integrations- und wirtschaftsfreundlich gestalten

In Brandenburg gibt es einen großen Bedarf an Fachkräften. Wissen und Können von Geflüchteten sind in vielen Wirtschaftsbranchen höchst gefragt. Unsere Fraktion will die bürokratischen Hürden für junge Geflüchtete, die in Brandenburg eine Ausbildung absolvieren möchten und hierfür eine Ausbildungsduldung – die sogenannte 3+2-Regelung – beantragen, senken und Ermessensspielräume zugunsten der Geflüchteten auslegen. Eine Ausbildung fördert die Integration und verschafft ihnen auch bessere Bleibechancen, sollte das Asylbegehren nach Ablauf abgelehnt werden.

Laut des Integrationsgesetz von 2016 soll in Fällen, in denen ein Vertrag für eine qualifizierte Berufsausbildung vorliegt, die Duldung für die Ausbildungszeit und eventuell auch für die zwei anschließenden Jahre erteilt werden (daher 3+2). Trotzdem werden die bestehenden Regelungen zur Ausbildungsduldung von den kommunalen Ausländerbehörden in Brandenburg häufig gegen die Absicht des Integrationsgesetzes ausgelegt. In Brandenburg gibt es 18 kommunale Ausländerbehörden, die den Interpretationsspielraum um 18 erhöhen.

Rein mathematisch gesehen gab es im Jahr 2018 einen Überhang von Ausbildungsplätzen, also einen Bedarf an Auszubildenden. Oberstes Ziel unseres Antrags war, die kommunalen Ausländerbehörden von der Landesebene anzuweisen, um im gesamten Land Planungssicherheit sowohl für die potenziellen Auszubildenden als auch für die Betriebe zu erreichen.

Der Antrag wurde ohne Debatte in den Ausschuss überwiesen und wir waren hocherfreut über die wohlwollende Beschlussfassung des Sozialausschusses. Sie bildete unsere Intention ab. Nach der überraschenden Ablehnung unseres Antrags im Innenausschuss, sind wir erfreut über den guten Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Warum der Innenausschuss diese Empfehlungen ignorierte, werden SPD und DIE LINKE intern klären müssen.

>> Antrag: Ausbildungsduldung integrations- und wirtschaftsfreundlich ausgestalten (pdf-Datei)

Der Antrag wurde abgelehnt. Ein vom Inhalt identischer Entschließungsantrag von SPD und DIE LINKE wurde angenommen.

>> Beschlussempfehlung des Innenausschusses (pdf-Datei)

>> Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE (pdf-Datei)

Dieser Text erschien ursprünglich am 19.03.2019 und wurde am 14.06.2019 aktualisiert.