Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Eine starke Lokal- und Kommunalpolitik auch in der (Corona-)Krise

Der Landtag kam heute in einer Sondersitzung zusammen, um über einen Gesetzentwurf zu beraten, der die Handlungsfähigkeit der Lokal- und Kommunalparlamente in Pandemiezeiten sicherstellt. Vor zwei Wochen hatte der Landtag temporäre Regelungen für die Landesebene getroffen, sodass in dieser Sitzung des Landtags das sogenannte Pairing eingesetzt wurde und so die Anzahl der Abgeordneten um ein Drittel reduziert wurde. Eine Einigung auf die Beratung eines Gesetzentwurfs zur kommunalen Ebene scheiterte vor zwei an der AfD-Fraktion, die damit wieder einmal bewies, dass es ihr im Parlament gar nicht um konstruktive Arbeit für die Demokratie geht.

In dem Gesetzentwurf geht es darum, die Handlungsfähigkeit der Gemeindevertretungen und Kreistage auch in Zeiten der Pandemie sicherzustellen. Denn gerade in Krisenzeiten ist die Kommunalpolitik gefragt. Derzeit werden viele Sitzungen abgesagt, meistens aus Angst vor Ansteckung oder weil entsprechende Räumlichkeiten gefunden werden müss(t)en, in denen Sitzungen unter Beachtung der Abstandsregeln überhaupt noch stattfinden können.

Im Gesetzentwurf sind auch befristet Abweichungen von den geltenden Regeln erlaubt. Wichtig ist unserer Fraktion, dass Sitzungen auch per Videokonferenz oder Telefonkonferenz erlaubt werden. Wo dies nicht möglich ist, können sehr begrenzt Beschlusskompetenzen auf den Hauptausschuss übertragen werden, z. B. um Mittel für den Corona-Hilfsfonds freizugeben. Zudem wurde ein Entschließungsantrag beschlossen, welche finanziellen Auswirkungen die Corona-Pandemie sowie die getroffenen Maßnahmen auf die Kommunen im Land haben.

Im Ganzen sehen wir diese Veränderungen neben der aktuellen Bewältigung der Corona-Krise auch als eine Experimentierklausel, um Sitzungsformate auszuprobieren, die dem 21. Jahrhundert angemessen sind. Nach dieser Krise werden wir mit den gesammelten Erfahrungen sehen, welche dauerhaften Modernisierungen im Kommunalrecht vorgenommen werden sollten.

>> Heiner Klemp spricht zum Gesetzentwurf

>> Gesetzentwurf „Gesetz zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgisches kommunales Notlagegesetz - BbgKomNotG)“ (pdf-Datei)

>> Entschließungsantrag (pdf-Datei)