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Die Mär vom bösen Wolf:
eine Klarstellung

Wir alle kennen den großen, bösen Wolf aus den Märchen unserer Kindheit: Von klein auf lernen wir, dass Mädchen mit roten Kapuzen nicht ohne Begleitung die Großmutter besuchen oder die sieben Geißlein lieber nicht alleine zuhause bleiben sollten. Der Wolf als gefräßiger Bösewicht – ein Image, das er scheinbar nicht loswird.

Das sollte er aber! Der Wolf ist nicht nur Ureinwohner und Wiederkehrer in Brandenburg. Er ist auch eine wichtige Komponente im ökologischen Gefüge unserer Wälder und ein fleißiger Helfer beim Waldumbau. Wölfe tragen zur Reduzierung der überhöhten Schalenwildbestände bei – und damit zur Förderung der Naturverjüngung. Für den Erhalt und die Entwicklung von klimaresilienten Wäldern spielt der Wolf daher eine bedeutende Rolle. Unsere bündnisgrüne Haltung zum Wolf ist klar: Pro-Natur zu sein, bedeutet Pro-Wolf zu sein. Mit uns in der Koalition werden die Wolfsbestände in Brandenburg weiterhin unter besonderem Schutz stehen.

Daran ändert auch der am Donnerstag eingebrachte Antrag der Koalitionsfraktionen nichts – auch wenn zunächst darüber gegenteilig berichtet wurde. Der Antrag veranlasst vielmehr, dass die Brandenburgische Wolfsverordnung an das 2019 novellierte Bundesnaturschutzgesetz angepasst wird. Schon in der heutigen Wolfsverordnung ist der Abschuss von Einzeltieren und Rudeln zulässig. Die Anpassung an das Bundesrecht ändert eine Sache ganz sicher nicht: Wölfe dürfen weiterhin nur unter sehr strengen Voraussetzungen und nach einer erfolgten Einzelfallprüfung im Nachgang eines Rissereignisses geschossen werden. Neu ist nur, dass (wie vom Bundesrecht vorgeschrieben) einzelne Tiere des Rudels in einem engen räumlichen und zeitlichen Rahmen bis zum Ausbleiben von Schäden geschossen werden dürfen – falls bei einem Rissereignis der Schaden auch nach der Einzelfallprüfung keinem Einzeltier des Rudels eindeutig zugeordnet werden kann. Dabei darf die „Entnahme“ von Wölfen ausschließlich nach einer Einzelfallprüfung und durch Personen erfolgen, die durch die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde benannt wurden.

Um die Brandenburgische Kulturlandschaft zu erhalten, die Artenvielfalt zu schützen und artgerechte Tierhaltung zu fördern, ist uns die Weidetierhaltung ein großes Anliegen. Der Schutz der Weidetierbestände ist im Wolfsmanagement unseres Landes deswegen von höchster Priorität. In den vergangenen Jahren wurde an vielen Beispielen bewiesen, dass ein Nebeneinander von Weidetieren und Wölfen möglich ist, wenn die Weidetierhalter*innen die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen durchführen. Mit der Ausbreitung der Wolfspopulation können zwar Konflikte mit der Weidetierhaltung auftreten, vor allem in Gebieten, die der Wolf neu besiedelt und in denen sich die Weidetierhalter*innen noch nicht auf den neuen „Nachbarn“ eingestellt haben. Aber eine Koexistenz können wir durch effektive Präventionsmaßnahmen fördern.

Bereits in den Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2021 setzten wir uns deshalb erfolgreich für einen Ausbau des Wolfsmanagements ein. So konnten wir durchsetzen, dass ab diesem Jahr mehr Gelder für Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stehen und zum Beispiel nicht nur die Anschaffung von Herdenschutzhunden gefördert, sondern auch deren Unterhalt finanziert wird. Unser Anspruch ist es, mit einem vorbildlichen Wolfsmanagement Vorreiter*innen im Schutz von Wölfen und Weidetieren zu sein.

Wer hat Angst vorm bösen Wolf? Auch mit unserem neuen Koalitionsantrag können wir diese Frage getrost mit „Wir nicht!“ beantworten!