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Massentierhaltung: Brandenburg. Es kann zu einfach sein

„Massentierhaltung geht in Brandenburg ganz einfach“, wirbt die Website es-kann-so-einfach-sein.net: „Kein anderes Bundesland macht es Investoren der Tierindustrie so einfach wie wir: Lukrative Wirtschaftsstandorte mit zuvorkommenden Behörden und unkomplizierten Genehmigungsverfahren. Eine Landesregierung, die zivilgesellschaftlichen Protest einfach ignoriert. Eine Bevölkerung, die einfach mitmacht. Lieben Sie Brandenburg, es kann so einfach sein.“

Als die Website – gestaltet in den Farben der Landesregierung, den neuen Image-Slogan des Landes nutzend – im April online ging, waren sich viele BesucherInnen kurz unsicher, ob dahinter wirklich die rot-rote Landesregierung steckt. Zwar war schnell klar: Es handelt sich um Satire, erstellt hat die Seite der „Aufstand gegen Massentierhaltung“, ein Bündnis aus Personen und BürgerInnen-Initiativen.

Dennoch ist es erschreckend, dass einige die Website auch nur einen Moment lang dem Ministerium um Landwirtschaftsminister Vogelsänger (SPD) zuschrieben. Aus unserer Sicht aber auch nicht weiter verwunderlich – viel zu häufig wird der Massentierhaltung in Brandenburg der rote Teppich ausgerollt. Viel zu oft wird es der Fleischindustrie hierzulande zu einfach gemacht.

Beispiel Haßleben: Die Genehmigung für die Schweinemastanlage mit 37.000 Mastplätzen in der Uckermark hätte gar nicht erst erteilt werden dürfen, weil sie den Wasserzustand des nahen, im Schutzgebiet liegenden Kuhzer Sees bedroht. Dass der See als besonders stickstoffempfindlicher Lebensraum gilt und daher besonderen Schutzbedarf genießt, war dem zuständigen Landesamt für Umwelt bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung 2013 bekannt. Erst nachdem UmweltaktivistInnen und TierschützerInnen gegen das Landesumweltamt klagten, hob das Verwaltungsgericht Potsdam 2017 die Genehmigung auf. Dagegen hat der Investor einen Antrag auf Berufung gestellt.

Beispiel Wiesenhof: Im Wiesenhof-Geflügelschlachthof in Niederlehme (Dahme-Spreewald) wurden Fakten geschaffen: Obwohl es keine Genehmigung dafür gibt, schlachtete das Unternehmen 160.000 Tiere täglich – statt der genehmigten 120.000. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erließ eine Teilstilllegung,
nachdem die BürgerInnen-Initiative vor Ort und unsere Fraktion die ungenehmigte Kapazitätserweiterung publik gemacht hatten. Ein wichtiger Teilerfolg mit Signalwirkung: Auch ein Unternehmen wie Wiesenhof muss sich an die für alle geltenden Normen des Genehmigungsrechts halten.

Wir werden, gemeinsam mit vielen BürgerInnen vor Ort, weiterhin gegen Tierfabriken kämpfen – und dafür, dass auch die großen Firmen sich an geltendes Recht halten müssen.