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Spargelanbau im Einklang mit Natur- und Artenschutz

Diese Woche beginnt die Spargelsaison. Brandenburg ist beim Anbau des leckeren Edelgemüses mit 20.000 Tonnen im Ländervergleich mittlerweile auf Platz zwei. Doch über 90 Prozent des Spargels werden inzwischen unter Folie hochgezogen. Mit dieser Anbaumethode kann zwar die Ernte früher beginnen. Doch zugleich wird damit nicht nur das Landschaftsbild beeinträchtigt, es gehen auch massive negative Folgen für die Artenvielfalt einher - insbesondere von Vögeln. Unter der Folie gibt es neben Spargel kaum noch andere Pflanzen. Dadurch fehlen Insekten, die wiederum Nahrungsgrundlage für Vögel sind. Zudem gehen Brutflächen verloren. Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert deshalb klare Regeln für einen Spargelanbau im Einklang mit den Natur- und Artenschutz.

In einem Antrag (pdf-Datei) für die kommende Landtagssitzung im April soll die Landesregierung aufgefordert werden,

  • über eine Anbauverordnung zu regeln, dass höchstens zehn Prozent einer Anbauregion unter Folien liegt.
  • die unteren Naturschutzbehörden zu unterstützen, insbesondere in Europäischen Vogelschutzgebieten das Verbot der erheblichen Beeinträchtigung nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 34 BnatSchG) durchzusetzen.
  • die Mittel für freiwillige Kompensationsmaßnahmen der Landwirte wie das Anpflanzen von Hecken oder Blühstreifen deutlich aufzustocken.
  • den Anbau unter beheizten Folien im Freiland nicht zuzulassen.
  • mit gutem Beispiel voranzugehen und in öffentlichen Kantinen Spargel anzubieten, der nachweislich keine erhebliche Beeinträchtigung mit sich bringt. Dies schafft einen stabilen Absatzmarkt für diesen Anbau.

Dazu sagt der umwelt- und landwirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BENJAMIN RASCHKE: „Brandenburger Spargel ist längst eine Marke geworden, Anbau und Verkauf haben lokale Wertschöpfung und Arbeit geschaffen. Zugleich geht der massive Anbau unter Folie zu Lasten von Natur, Tierwelt und Landschaftbild. Der Wettbewerb um den ersten Spargel im Jahr darf nicht auf den Rücken der Natur ausgetragen werden. Um eine Überbeanspruchung des Bodens zu verhindern, die Schäden für Flora und Fauna einzudämmen und den Tourismus vor einer zu starken Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu schützen, ist die Begrenzung der Anbaufläche unter Folie nötig.“

Besonders problematisch sei der Spargelanbau in Europäischen Vogelschutzgebieten. Im Europäischen Vogelschutzgebiet „Mittlere Havelniederung“ beispielsweise sind durch den Anbau unter Folie 21 Vogelarten nicht mehr vorhanden – darunter der streng geschützte Rotmilan und die Sperbergrasmücke. „Dabei gibt es im Schutzgebietsrecht erforderliche Regelungen bereits – sie müssen durch die unteren Naturschutzbehörden aber auch konsequent angewendet werden“, sagte BENJAMIN RASCHKE. „Etliche Beispiele Brandenburger Spargelbauern zeigen zudem, dass es sehr gut möglich ist, leckeren Spargel auch ohne Folie anzubauen.“

Zum Herunterladen

>> Antrag: Klare Regeln für leckeren Spargel – Folienanbau begrenzen (pdf-Datei)