Das Umweltministerium hat einen Vorschlag zur Überarbeitung des Brandenburger Wassergesetzes vorgelegt. Und in der Tat, es muss überarbeitet werden, da sind sich alle einig. Nur die Begründungen und Interessen im Streit um die Gesetzesnovelle sind doch sehr unterschiedlich. Es geht um Geld, um Macht – und noch viel zu wenig um den Schutz des Wassers. Wer will was? Ein Überblick:
1. Das Umweltministerium
Der von Umweltminister Jörg Vogelsänger 2016 vorgelegte Gesetzentwurf enthält vor allem Vorschläge für die Neuregelung der Wassernutzungsentgelte. Wer heute in Brandenburg – einem der niederschlagsärmsten Bundesländer – der Landschaft Wasser entnimmt, zahlt dafür ein Entgelt. Bergbau und Landwirtschaft profitieren bei der Wassernutzung von vielen Vergünstigungen. Die Gebühren für Wasser aus Seen und Flüssen zur Beregnung in der Landwirtschaft will der Minister komplett streichen.
2. LandwirtInnen, WaldbesitzerInnen & Co
Die NutzerInnenverbände wollen die Interessen ihrer Mitglieder in das Gesetz einbringen. So haben die im „Forum Natur“ zusammengeschlossenen Landnutzungsverbände, der Städte- und Gemeindebund und
weitere Organisationen einen sogenannten „Verbändevorschlag“ entwickelt. Ihr Ziel: niedrigere Nutzungsentgelte. Außerdem fordern sie eine direkte Mitgliedschaft der Flächeneigentümer in den Wasser- und Bodenverbänden. Vom Schutz des Wassers keine Spur; anerkannte Naturschutzverbände wie der BUND und der NABU wurden erst gar nicht in die Erarbeitung des Verbändevorschlags einbezogen.
3. Die bündnisgrüne Fraktion
Unsere Fraktion will die märkischen Flüsse und Seen sowie das Grundwasser besser schützen. Überdüngung aus der Landwirtschaft, Verockerung durch Tagebaue, Übernutzung, Auswirkungen des Klimawandels, Mikroplastik – die Liste der Gefährdungen ist lang. Grund genug für ein modernes, ökologisches Wassergesetz. Wir fordern ein Ende der Privilegien beim Wasserentnahmeentgelt. Wer Wasser nutzt und verbraucht, soll dafür einen angemessenen Preis bezahlen. Die Vergünstigungen für die Landwirtschaft, vor allem aber für die Tagebaue, müssen gestrichen werden. Außerdem sollen die Umweltverbände eine beratende Rolle in den Wasser- und Bodenverbänden bekommen. Schließlich fordern wir eine gesetzliche Pflicht, sogenannte „Gewässerrandstreifen“ anzulegen. Wo landwirtschaftlich genutzte Flächen an Gewässer stoßen, sind solche Streifen extrem wichtig, weil sie Pestizide und Dünger vom Wasser fernhalten. Sie fördern zudem die Artenvielfalt und die Schönheit unserer Landschaft.
Wie geht's weiter?
Der Vorschlag des Ministers wird derzeit im Umweltausschuss beraten. SPD, DIE LINKE und CDU haben deutlich gemacht, dass sie dem Verbändevorschlag weitgehend folgen wollen. Wir werden bis zur endgültigen Abstimmung im Parlament für ein ökologisches Wassergesetz streiten.