Zum Inhalt springen

Schwerpunktartikel: Neues Mobilitätsgesetz - Zeit, dass sich was dreht

Wir alle kennen die derzeitige Realität im täglichen Berufsverkehr: Stoßzeiten, überfüllte Straßen, Lärm, Abgase und insgesamt eine belastete Umwelt. Dieser Umstand macht deutlich, wie dringend eine Verkehrswende nötig ist. Während die CO2-Emissionen in fast allen Sektoren sinken, sind sie deutschlandweit seit 1990 weitgehend stabil und in Brandenburg sogar gestiegen. Dabei ist auch die soziale Dimension von Mobilität erkennbar: Es gibt z.B. eindeutige Zusammenhänge zwischen Einkommen und Autobesitz. Ist man zu jung, zu alt, zu arm oder gesundheitlich eingeschränkt, ist man auf einen attraktives ÖPNV-Angebot als Daseinsvorsorge angewiesen.

Mit dem jetzt verabschiedeten Mobilitätsgesetz wird dem Umweltverbund Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr (MIV) eingeräumt. Die Klimaneutralität wird im Gesetz bis spätestens 2045 angepeilt. Zudem wird auch das Ziel im Gesetz festgeschrieben, dass bis 2030 60% aller Wege in Brandenburg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurückgelegt werden.

„Mit dem Mobilitätsgesetz und den darin verankerten Zielzahlen ist die Verkehrswende nicht mehr nur geäußerter Wunsch, sondern gesetzliches Ziel!“
Clemens Rostock

Zur Erreichung der Ziele sind im Gesetz zahlreiche Maßnahmen vorgesehen. So werden etwa alle Landesstraßen-Neubauprojekte ersatzlos gestrichen. Dafür soll es für den ÖPNV ein landesweites Netz geben, das gemeinsam vom Land und den Kreisen entwickelt wird.

Leider werden die Änderungen für den ÖPNV noch im ÖPNV-Gesetz vorgenommen, das noch nicht ins Mobilitätsgesetz integriert ist. Für die Ablösung des alten ÖPNV-Gesetzes durch das neue Mobilitätsgesetz stehen noch juristische Fragen im Raum, die ein Gutachten bis zum Herbst beantworten soll, damit die nächste Regierung mit den Ergebnissen umgehen kann.

„Wir hätten das Ergebnis auch abwarten können, das hätte den Gesetzgebungsprozess aber um Monate aufgehalten.“
Clemens Rostock

Auch für den Radverkehr soll ein landesweites Netz entwickelt werden. Das vom ADFC (Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V.) kürzlich vorgestellte Radnetz kann dabei als Vorbild dienen. Außerdem wird im Straßengesetz klargestellt, dass Radwege Straßen gleichgestellt sind und damit auch unabhängig von Autostraßen geführt werden können. Für Radschnellverbindungen wird zudem die Zuständigkeit klar dem Land zugeordnet.

Am Ende wollte die AfD das Gesetz noch weiter verzögern und hat eine weitere Befassung des Landtages mit dem Gesetz verlangt. Da ihr das nach der Geschäftsordnung zusteht, wurde die Verabschiedung des Gesetzes nochmal um einen Tag verzögert.

„Die AfD hat das Mobilitätsgesetz von Anfang als in ihren Augen ‚linksgrünes Projekt gegen das Auto‘ bekämpft.“
Clemens Rostock

Die guten Erfahrungen des Dialogprozesses sollen übrigens verstetigt werden. Ähnlich wie bei bestehenden Bündnissen für Arbeit und für Wohnen, soll auch ein Bündnis für Mobilität institutionalisiert werden. Wir hoffen, dass dies auch in Zukunft zu einem regelmäßigen Dialog zwischen Regierung und Zivilgesellschaft zur Verkehrswende führt und zeigt, dass es sich in Brandenburg lohnt, den Weg der direkten Demokratie zu nutzen.

Hier geht’s zum Gesetzentwurf und unserem Entschließungsantrag.