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Bodenschätze sparsam nutzen und umweltverträglich fördern

Positionspapier „Bodenschätze sparsam nutzen und umweltverträglich fördern“ herunterladen (PDF, 158 KB)

Grüne Kriterien

Die Pläne verschiedener Firmen, in der Lausitz Kupfer abbauen und an verschieden Stellen des Landes Erdöl fördern zu wollen, hat die Diskussion angefacht, unter welchen Bedingungen bzw. nach welchen Kriterien Bodenschätze in Brandenburg gefördert werden sollten.

Nicht zuletzt der Blick auf die Verwüstung durch den Braunkohletagebau in der Lausitz macht klar, dass es klare ökologische und an Nachhaltigkeit ausgerichtete Grenzen bzw. Kriterien geben muss, unter denen Rohstoffe gefördert werden dürfen. Das Bundesberggesetz, das die Rechtsgrundlage für die Ausbeutung von Bodenschätzen in Deutschland bildet, wird diesem Anspruch nicht gerecht. Es verhindert eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung und schafft keine Transparenz über die Auswirkungen gegenüber Betroffenen und Umwelt. Besonders die dort verankerten, sogenannten „alten Bergrechte", zu denen auch DDR-Bergbaurechte in Brandenburg zählen, sind eine absurde Ungerechtigkeit, da die Inhaber „alter Bergrechte" an das betroffene Bundesland bisher keine der sonst üblichen Förderabgaben zahlen müssen.

Wir fordern Förderabgaben auch für Inhaber „alter Bergrechte" und die Löschung der noch im Bundesbesitz liegenden „alten Bergrechte" zum Braunkohletagebau in Brandenburg. Wir Bündnisgrüne sehen uns in der Verantwortung, Kriterien für die nachhaltige Förderung von Bodenschätzen in Brandenburg zu entwickeln, die sowohl demokratische, als auch wirtschaftliche Teilhabe sicherstellen.

Wir brauchen eine vollständige Kreislaufwirtschaft

Der ressourcenschonende, nachhaltige Einsatz von Rohstoffen und deren Wiederverwertung bzw. Reparatur haben in der heutigen Konsumwelt bisher nur einen sehr niedrigen Stellenwert. Zu selten werden – obgleich technisch möglich – anstelle fossiler Rohstoffe nachwachsende eingesetzt. Cradle to Cradle und Recycling spielt zwar eine immer größere Rolle, aber die Potentiale werden bei weitem nicht ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund setzen wir Grüne uns seit langem – auch auf europäischer und Bundesebene – für Ressourceneffizienz, Werterhaltung und Recycling ein. Bis dato können jedoch noch längst nicht alle Rohstoffe vollständig wiederverwertet werden.

Es wird weiterhin Rohstoffbedarf geben

Unser bisheriges Wirtschaftssystem verbraucht immer schneller immer mehr Ressourcen unseres Planeten. Die deutsche Wirtschaft exportiert moderne, technologisch z. T. sehr hochwertige Produkte, importiert aber auch große Mengen Rohstoffe, die in aller Welt abgebaut werden. Der Umbau der Wirtschaft hin zu einer Ressourcen schonenden Wirtschaftsweise wird zwar viel diskutiert, aber es gibt bisher keine nennenswerten Fortschritte. Der Fokus der Bundesregierung und der EU liegt darauf, den Zugriff der Wirtschaft auf Vorkommen außerhalb der EU möglichst preiswert zu sichern. Auch deshalb steigt die weltweite Nachfrage nach Bodenschätzen weiter. Immer neue Lagerstätten werden erschlossen, um den Bedarf an natürlichen Ressourcen zu decken.

Dabei gilt es zu unterscheiden: Für den Energiebedarf (Strom, Wärme und Verkehr) muss und kann der Anteil fossiler Rohstoffe wie Kohle und Erdöl schrittweise verringert werden – das Ziel sind 100 Prozent erneuerbare Energien. Daneben wird aber der Bedarf an Rohstoffen z.B. für die chemische Industrie und moderne Technologien noch absehbar bestehen bleiben. Das gilt insbesondere für Metalle und seltene Erden, aber auch für Erdöl. Einige Rohstoffe werden sogar besonders für Energiespartechnologien, erneuerbare Energien oder Batterien benötigt.

Umweltprobleme zu exportieren, ist keine Lösung

Heute werden Bodenschätze in der Regel ohne Nachfrage nach ihrer Herkunft und den hiermit verbundenen Umwelt- und Menschenrechtsproblemen importiert. Auch wird Müll zusammen mit wiederverwertbaren Materialien häufig illegal in Entwicklungsländer exportiert, wo die teilweise Wiederverwertung unter menschenverachtenden und gesundheitsschädlichen Rahmenbedingungen stattfindet und die dortige Umwelt verschmutzt. Das darf nicht so bleiben. Deshalb setzen wir uns für faire Kooperationen und die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in allen Ländern ein, die an der Verwertung von Rohstoffen beteiligt sind.

Nachhaltige Regelungen für die Förderung von Bodenschätzen in Brandenburg einführen

Umso wichtiger ist es daher für uns Bündnisgrüne, Maßstäbe zu entwickeln, die auf eine nachhaltige Rohstoffnutzung ausgerichtet sind. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir auch bei der Nutzung und Erschließung von Bodenschätzen in Brandenburg größten Wert auf Umweltschutz, einen sparsamen Ressourceneinsatz, Transparenz, Einbeziehung der Bevölkerung, aber auch die ökonomische Teilhabe von BürgerInnen und Land legen.

  • Der Abbau von Bodenschätzen in Brandenburg soll nur unter der Maßgabe erfolgen, dass
  • der Fund- und Abbaustandort sich außerhalb von Schutzgebieten befindet
  • eine frühzeitige Bürgerbeteiligung am Genehmigungsverfahren mit offenem Ausgang stattfindet
  • die sichere Erkundung und Ausbeutung durch Gutachten, technische und operative Zertifizierung und laufend überprüfbare Betriebssicherheit gewährleistet werden kann
  • eine angemessene, aber mindestens 10%ige Förderabgabe durch das Land erhoben wird. Bei der Erhebung von Förderabgaben darf es keine Ausnahmen geben, denn Einnahmen des Staates können die Nachteile des Bergbaus für das Gemeinwohl nie vollständig kompensieren. Es dürfen keine Subventionen gezahlt und auch keine versteckten Subventionen durch Preisnachlässe oder verminderte Gebühren gewährt werden
  • das Abbauunternehmen alles technisch Machbare unternimmt, um mögliche Umweltschäden abzuwenden. Dazu gehört, dass auf risikobehaftete Erschließungsmethoden, wie z.B. Fracking verzichtet wird.
  • das Abbauunternehmen zum vollständigen Rückbau aller Förderanlagen verpflichtet wird und die Gelder für den Rückbau schon zu Beginn des Vorhabens zugriffssicher hinterlegt werden
  • während des Abbauprozesses eine wirtschaftlich tragfähige Recyclingkette für den geförderten Rohstoff aufgebaut wird oder in anderer Weise die Abhängigkeit von dem abgebauten Rohstoff nachhaltig reduziert wird
  • klar geregelt ist, dass ausgebeutete unterirdische Kavernen nicht für CCS-Vorhaben genutzt werden dürfen und nicht dem Abbauunternehmen als faktisches Eigentum zufallen.

Die rot-rote Landesregierung verzichtet ohne Not von sich aus auf die Erhebung von Förderabgaben für das Land Brandenburg. Wir wollen dies ändern, um die mögliche Wertschöpfung aus der Rohstoffförderung in unserem Bundesland zu erhöhen. Wir sind überzeugt, dass Brandenburg mit demokratischen und nach ökologischen Kriterien ausgerichteten Genehmigungsverfahren sowie angemessenen Förderabgaben mehr Rechtssicherheit schaffen und zum Vorreiter als ressourcenschonendes Land werden kann.