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Das Ende der Braunkohle

Positionspapier „Das Ende der Braunkohle“ herunterladen (PDF, 4 MB)

Das Klimaziel, die Erwärmung der Erdatmosphäre bis 2100 auf 2 °C zu begrenzen, erfordert bis 2050 eine weltweite Energieversorgung ohne Kohlendioxidausstoß. Mit anderen Maßnahmen ist die erforderliche Verminderung nicht zu erreichen, da bestimmte industrielle Prozesse und Verkehrsvorgänge in absehbarer Zeit kaum ohne Ausstoß von CO2 gefahren werden können. Nach dem UN-Klimarat muss die Trendwende in den nächsten zehn Jahren erfolgen, um in den Reduktionspfad einschwenken zu können.

Wir verstehen Klimaschutz als gemeinsame globale Aufgabe, an der sich die Länder Brandenburg, Sachsen- Anhalt und Sachsen vorbildlich beteiligen müssen.

Klimaziele ernst nehmen, heißt anzuerkennen, dass Industriestaaten wie Deutschland ihre Emissionen bis zur Jahrhundertmitte um 90 Prozent reduzieren müssen. Der Atomausstieg darf deshalb nicht zur Renaissance der Braunkohle führen, da eine klimaverträgliche und generationengerechte Energieversorgung nur ohne Braunkohleverstromung möglich ist.

Entgegen der Behauptungen der Landesregierungen von Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen ist sie als Brückentechnologie ungeeignet, weil sie die durch den Umbau der Energieversorgung schrittweise zu erreichenden Klimaziele sofort wieder zunichte machen würde.

Selbst die wenig ambitionierten und teilweise schonwieder in Frage gestellten Klimaziele für 2020 der Regierungen in Brandenburg (Reduktion der energiebedingten Emissionen um 5,6 Mio. Tonnen gegenüber 2006), Sachsen-Anhalt (Reduktion der Treibhausgasemissionen um 6,9 Mio. Tonnen gegenüber 2005) und Sachsen (Reduktion der energiebedingten Emissionen im Emissionshandelsbereich um 6,9 Mio. Tonnen gegenüber 2005) lassen sich nur mit der Abschaltung von Braunkohlekraftwerken erreichen.

Neue Kraftwerke würden alle Klimaschutzbemühungen konterkarieren.

Die Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern deshalb:

• die Stromversorgung bis 2020 (Sachsen-Anhalt: 2030) auf 100 Prozent Erneuerbare Energien umzustellen.

• den verbindlichen Ausstieg aus der Braunkohle bis 2030.

• keine Neugenehmigung von Braun- und Steinkohlekraftwerken.

• die Festschreibung eines elektrischen Mindestwirkungsgrades von 58 Prozent4 beim Neubau von Gaskraftwerken.

• den Verzicht auf die Neuausweisung von Tagebauflächen sowie die Rücknahme zugelassener Tagebauflächen, soweit dies rechtlich entschädigungslos möglich ist.

• die Entwicklung eines wirtschaftlichen und sozialen Umbaukonzeptes für die bisherigen Kohleregionen und eine hierauf ausgerichtete Fördermittelvergabe.

• auf Grundlage der zu erwartenden Energiebedarfe, der bestehenden Netzinfrastruktur und der bereits in Bau oder Planung befindlichen Gaskraftwerke die Erarbeitung von Empfehlungen durch die Landesregierungen, in welchem Umfang und an welchen Standorten neue Gaskraftwerke welcher Leistungsgröße benötigt werden und wie deren Wärme effizient genutzt werden kann.

• die Schwerpunkte im Bereich der Energieforschung weg von Atom und Kohle hin zu Speichern, Netzen und Erneuerbaren Energien zu verlagern.

Weitere Forderungen sind in unserem Positionspapier nachzulesen.