Es gibt verschiedene Arten von Anfragen. Das Glossar des Landtags bestimmt sie folgendermaßen:
Große Anfrage
Große Anfrage
Bei Großen Anfragen handelt es sich um ein ganzes Fragenpaket zu einem Sachverhalt. Sie werden von einer Fraktion oder einem Fünftel der Mitglieder des Parlaments in elektronischer Form über den Präsidenten an die RLandesregierung eingereicht und müssen von ihr innerhalb von drei Monaten beantwortet werden [...].
Kleine Anfrage
Kleine Anfrage
Kleine Anfragen dürfen sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und müssen in kurzer, gedrängter Form verfasst sein. Sie müssen binnen vier Wochen von der Landesregierung beantwortet werden [...].
Mündliche Anfrage
Mündliche Anfrage
Mündliche Anfragen sind bis eine Woche vor dem Plenum in elektronischer Form oder schriftlich einzureichen und während einer Plenarsitzung in einer Fragestunde durch die Landesregierung mündlich zu beantworten. Anfragen, die in der jeweiligen Fragestunde nicht beantwortet werden, sind von der Landesregierung binnen eines Tages zu beantworten [...].