(Nr. 1374 – Benjamin Raschke) In der industriellen Nutztierhaltung werden oft flächendeckend und zum Teil prophylaktisch Antibiotika an die Tiere verabreicht. Eine Einzeltierbehandlung im Krankheitsfall ist nicht der Standard. Obwohl die Novelle des Arzneimittelgesetzes bundesweit zu einem rückläufigen Verbrauch von Antibiotika in der Tierhaltung geführt hat, sind Teile Brandenburgs, insbesondere Nordbrandenburg, von dieser Entwicklung ausgenommen. In den Landkreisen Uckermark, Barnim und Prignitz haben sich die jährlich an Tierärzte abgegebenen Antibiotikamengen nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zwischen 2011 und 2014 von etwa 15 auf 30 Tonnen verdoppelt.
Resistente Erreger aus der Tierhaltung können auf den Menschen übertragen werden. Demnach sind Menschen, deren Arbeitsumfeld sich in der Tierhaltung befindet, einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt. Im Positionspapier der Ärzteinitiative gegen Massentierhaltung wird darauf hingewiesen, „dass eine zunehmende Anzahl von MRSA-Keimen aus der Nutztierhaltung stammt…Hochrisikopatienten sind Landwirte und ihre Angestellten, Schlachthofpersonal und Tierärzte. Landwirte aus der konventionellen Schweinezucht sind zu 50-86% Träger dieser Keime, Tierärzte bis zu 100%“ (Positionspapier von Ärzte gegen Massentierhaltung).
Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2020 (Drucksache 6/2486) auf die Maßnahmen, die zur Prävention und zur Bekämpfung von MRSA/MRE-Infektionen implementiert wurden. Sie verweist weiter darauf, dass „alle Beteiligten ihre Maßnahmen deutlich intensivieren müssen, um einer weiter fortschreitenden drohenden Antibiotikaresistenz entgegenzuarbeiten.“
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie viele Fälle von an MRSA/MRE erkrankten PatientInnen gab es seit 2009 im Land Brandenburg? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen/kreisfreien Städten und stationären medizinischen Einrichtungen. In wie vielen Fällen handelte es sich um direkt in der Landwirtschaft tätige Personen?
2. Wird die Verbreitung antibiotikaresistenter Erreger in Brandenburg auch außerhalb der Krankenhäuser statistisch erfasst? Wenn ja, von wem und wie hat sich die Verbreitung in den letzten 5 Jahren entwickelt?
3. Gibt es in Brandenburg regionale Unterschiede des Vorkommens von Infektionen mit antibiotikaresistenten Keimen? Wenn ja, in welcher Form und in welchem Maße ist ein regionaler Zusammenhang zur Nutztierhaltung erkennbar?
4. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Ausmaß des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung und dem Vorkommen von Infektionen mit antibiotikaresistenten Erregern beim Menschen? Wenn ja, in welcher Form und wie bewertet sie diesen?
5. Besteht in der Arbeitsgruppe Krankenhaushygiene im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) ein fachlicher Austausch mit behördlichen VertreterInnen der Veterinärmedizin? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Häufigkeit des Austausches und unter Angabe bisheriger Vereinbarungen, Ziele und bereits erarbeiteter Konzepte.
6. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung hinsichtlich einer Reduzierung der Übertragung resistenter Erreger vom Tier auf den Menschen? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Maßnahmen oder bei noch nicht begonnen Maßnahmen nach Angabe des geplante Einführungszeitraumes.)
7. Inwieweit wird der Umgang mit Antibiotika in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in der koordinierenden und fachlichen Unterstützungsarbeit der MRSA-/MRE-Netzwerke durch die Landesregierung thematisiert?
a. Wenn keine diesbezügliche fachliche Thematisierung stattfindet, warum nicht?
b. Wenn keine diesbezügliche fachliche Thematisierung stattfindet, für wann plant die Landesregierung den fachlichen Einbezug veterinärmedizinischer Aspekte in den Netzwerken? Wenn sie dies nicht plant, warum nicht?