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Kleine Anfrage: Umstrukturierungen beim LEAG-Eigentümer und Sicherstellung der Rekultivierung

Kleine Anfrage „Umstrukturierungen beim LEAG-Eigentümer und Sicherstellung der Rekultivierung“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 123 KB)

Auf ihrer Webseite verkündet die LEAG zu ihrer angekündigten Gigawattfactory: „Ein Teil der Finanzierung werden die 1,75 Milliarden Euro Entschädigungszahlungen aufgrund des vorzeitigen Kohleausstiegs sein, über deren Freigabe noch in Brüssel entschieden werden muss. Dieses Geld geht sofort - zweckgebunden für die Verpflichtungen der Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft - in die beiden, an Brandenburg und Sachsen verpfändeten Vorsorgegesellschaften.“ (vgl. https://www.leag.de/de/gigawat...)

Der Eigner der LEAG, die Energetický a Průmyslový Holding (EPH) gab am 4. Juli 2023 bekannt: „Um die Energiewende zu beschleunigen, soll das Braunkohlegeschäft in Deutsch-land in eine neue Schwestergesellschaft, EP Energy Transition, überführt werden. Dieses Unternehmen wird eine klar definierte Transformationsstrategie verfolgen und plant, rund 10 Milliarden Euro in die Entwicklung von erneuerbaren Energiequellen, Batterien und hochef-fizienten, wasserstofffähigen Kraftwerken zu investieren.“ (vgl. übersetzt https://www.ephol-ding.cz/en/p...)

Der Gesamtbetriebsratsvorsitzender und Aufsichtsrat des Konzerns LEAG Toralf Smith kri-tisierte am 21. August 2023: „Weil die Auszahlung jener 1,73 Milliarden Euro an die Leag durch die EU in Brüssel blockiert werde, habe die Leag noch immer nicht die dringend be-nötigten Gas- und Wasserstoffkraftwerke ausschreiben können“

(vgl. https://www.focus.de/finanzen/...)

Gemeint sind hier die Entschädigungszahlungen laut Kohleverstromungsbeendigungsge-setz. Im Gesetz heißt es dazu unter § 44 Absatz 2: „Der Anspruch der Lausitz Energie Kraft-werk AG ist durch Zahlungen der Entschädigung an die Lausitz Energie Vorsorge- und Ent-wicklungsgesellschaft Brandenburg GmbH & Co. KG (Zweckgesellschaft Brandenburg) und die Lausitz Energie Vorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Sachsen GmbH & Co. KG (Zweckgesellschaft Sachsen) zu erfüllen“. Die Zweckgesellschaften wurden eigens dafür eingerichtet, um insolvenzsicher Gelder für die Rekultivierung anzusparen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Auf welche Summe werden die Kosten für die Rekultivierung der LEAG-Tagebaue Brandenburg derzeit geschätzt?

2. Sind in dieser Summe die zu erwartenden Kosten zur Wiederherstellung des Wasser-haushalts und zur Befüllung der Tagebauseen enthalten?

3. Brandenburg war aus Gründen der Transparenz mit am Gespräch zwischen EU-Kom-mission und Bundeswirtschaftsministerium zum Zwischenstand Entschädigungszah-lungen beteiligt. Welche neuen Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Entschädigungszahlungen an die LEAG?

4. Wann ist mit einer Entscheidung über die Entschädigungszahlungen durch die EU-Kommission zu rechnen?

5. Sollte die EU die Entschädigungen in Höhe von 1,75 Mrd. Euro nicht genehmigen, welche Konsequenzen wären für das Sondervermögen der Zweckgesellschaft zu er-warten?

6. Wird die LEAG im Fall einer ablehnenden Entscheidung durch die EU-Kommission allein für die Differenz des Sondervermögens aufkommen?

Zweckgesellschaft und Sicherheitsleistungen

7. Wie hoch ist aktuell das zweckgebundene Vermögen der Lausitz Energie Vorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Brandenburg GmbH & Co. KG (Zweckgesellschaft Bran-denburg)?

8. Welche Unternehmen, Projekte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien, Spei-cher/Batterie oder aus dem Bereich „Wasserstoff“ sind aktuell im Besitz der Zweckge-sellschaft Brandenburg?

9. Welche Unternehmen, Projekte aus dem Bereich der fossilen Energie sind aktuell im Besitz der Zweckgesellschaft?

10. Wie bewertet die Landesregierung die Werthaltigkeit der Unternehmen oder Projekte, die in der Zweckgesellschaft Brandenburg eingeordnet sind?

11. Wie bewertet die Landesregierung die Werthaltigkeit der bilanzierten Rückstellungen der LEAG hinsichtlich einer möglichen Insolvenz?

12. Wie kontrolliert die Landesregierung die Vorgaben der geheim gehaltenen Anlagericht-linien (vgl. Punkt 3.4 in der Vorsorgevereinbarung)?

13. Was passiert mit von Unternehmen der Zweckgesellschaft erwirtschafteten Gewin-nen? Bleiben diese im Vermögen der Zweckgesellschaft oder werden sie an die LEAG ausgeschüttet?

14. In der mündlichen Anfrage Nummer 462 der LINKEN, vom 25.02.2021 bestätigt Minis-ter Steinbach, dass aufgrund der angepassten Revierplanung das Ansparkonzept der LEAG angepasst werden muss, es aber noch zu früh sei, um dazu verbindliche Aus-sagen zu machen. Wie hat sich nun, zwei Jahre nach der Antwort, das Ansparkonzept der Vorsorgevereinbarung verändert?

15. Insbesondere im Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung der EU, die Entschädi-gungszahlungen nicht in der von der Bundesregierung beabsichtigten Höhe zuzulas-sen, berücksichtigt ein verändertes Ansparkonzept, dass die LEAG im gleichen Zeit-raum nunmehr entsprechend mehr Geld ansparen muss?

Ausgliederung der Kohlesparte beim Eigentümer der LEAG, der EPH

16. Wird die Vorsorgevereinbarung des Landes Brandenburg mit der Lausitz Energie Bergbau AG in Folge der Ausgliederung in die neue Schwestergesellschaft EP Energy Transition angepasst?

17. Bei welchem Unternehmensteil der LEAG sind aktuell die Projekte und Vorhaben an-gesiedelt, die unter dem Schlagwort „Gigawattfactory“ in der Öffentlichkeit firmieren?

18. Soll die Gigawattfactory der LEAG Bestandteil der neuen neue Schwestergesellschaft EP Energy Transition sein?

19. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass zukunftsorientierte Teile der LEAG, wie die Gigawattfactory nicht in einen anderen Unternehmensteil übergehen, die Braunkohlensparte jedoch in einer Art „Bad Bank“ gemeinsam mit den zu leistenden Rekultivierungsanforderungen ausgegliedert werden?

20. Sollen die von der LEAG angekündigten Gas- und Wasserstoffkraftwerke durch die Zweckgesellschaft betrieben werden?

21. Die Zweckgesellschaft ist dem Land Brandenburg verpfändet, um eine Sicherheit der Finanzierung der Rekultivierung zu leisten, auch im Falle einer Insolvenz des Berg-bauunternehmens. Käme es zu einer Insolvenz der LEAG, würde das Land Branden-burg die Zweckgesellschaft liquideren oder als Unternehmen im Auftrag des Landes Brandenburg weiterbetreiben, um die Kosten für die Rekultivierung zu erwirtschaften?

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