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Fehlbetäubungsrate in Brandenburger Schlachthäusern

In Schlachthöfen werden viele Tiere auf einmal betäubt. Nach der Betäubung folgt die Tötung durch Anstich der Halsschlagader. Für den Messerstich bleiben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oft nur Sekunden pro Tier. Die Bundesregierung hat sich 2012 in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage auf Studien berufen, die belegen, dass Schlachttiere vor weiteren Schlachtarbeiten das Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen wiedererlangen. Den wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge, auf die sich die Bundesregierung in der Antwort beruft, liegt die Fehlbetäubungsrate bei 0,1 bis 1 Prozent. Die Süddeutsche Zeitung hatte 2016 gar berichtet, dass bei einem Viertel der Schweine, die vor der Schlachtung in Bayrischen Schlachthöfen elektrisch betäubt werden, die Betäubung der Tiere nicht effektiv verlaufe. Demnach könne "nicht ausgeschlossen werden, dass diesen Tieren bei der Schlachtung erhebliche Schmerzen zugefügt werden".

Ich frage die Landesregierung: Über welche Erkenntnisse verfügt sie mit Blick auf die Fehlbetäubungsrate bei der Schlachtung von Schweinen, Rindern und Geflügel in Brandenburger Schlachthöfen?

Antwort der Landesregierung:

Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Ihre Anfrage zu den Fehlbetäubungsraten in Brandenburger Schlachthäusern beantworte ich Ihnen gerne.

Für einen Großteil der Bevölkerung zählen tierische Produkte, insbesondere Fleisch zu ihrer Ernährung. Voraussetzung hierfür ist die Schlachtung der Tiere.Für diesen Prozess gibt es umfangreiche, strenge gesetzliche Regelungen und Vorschriften, um den Tieren bei der Schlachtung keine erheblichen Schmerzen und Leiden zuzuführen. So müssen die Tiere vor dem Töten so betäubt werden,dass sie einen Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit erlangen.

Für den Prozess des Betäubens werden je nach Tierart und Größe des Schlachthofes unterschiedliche Betäubungsmethoden angewandt, welche entsprechend zugelassen sein müssen. Um Fehlbetäubungen weitestgehend zu vermeiden, gibt es mehrere ineinandergreifende Kontrollmaßnahmen, wie z.B. die arbeitstägliche,teils mehrmalige Kontrolle der Betäubungsgeräte.

Für die Schlachtprozesse müssen die eingeführten Überwachungsverfahren zu Betäubungskontrollen angewandt werden (s. Handbuch Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung). Jeder Schlachtbetrieb wird arbeitstäglich einer tierärztlichen amtlichen Kontrolle unterzogen. Größere Schlachtbetriebe haben einen eigenen Tierschutzbeauftragten zu benennen.

Trotz der umfangreichen Maßnahmen sind Fehlbetäubungen leider nicht auszuschließen, jedoch stellen sie Ausnahmen dar. Bei Fehlbetäubungen ist das Tier umgehend nachzubetäuben. Der Betäubungsprozess wird kontrolliert und dokumentiert. Grundsätzlich werden aber keine Statistiken über die Fehlbetäubungen geführt, daher gibt es auch in Brandenburg keine validen Daten, um eine Aussage mit Blick auf die Fehlbetäubungsrate bei der Schlachtung von Schweinen, Rindern und Geflügel zu treffen.