Benjamin Raschke:
Der Verband der Tierärzte hat auf unbesetzte Stellen im Verbraucherschutzministerium aufmerksam gemacht. Aktuell sind weder die Stellen des Landestierarztes, des Abteilungsleiters Verbraucherschutz noch die Stelle des Referatsleiters Lebensmittel-, Futtermittelsicherheit und Fleischhygiene besetzt. Somit sind wichtige Positionen im Ministerium, die sich mit Fragen von Tierseuchen und dem Einsatzes von Antibiotika in der Nutztierhaltung befassen, unbesetzt.
Ich frage die Landesregierung:
Wann werden die vakanten Stellen im Verbraucherschutzministerium nachbesetzt?
Antwort der Landesregierung
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Stelle der Referatsleitung V.4, die unter anderem für Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Fleischhygiene zuständig ist, derzeit nicht vakant ist. Die Geschäfte der Referatsleitung werden seit längerem durch eine erfahrene Beschäftigte aus dem betreffenden Zuständigkeitsbereich wahrgenommen. Eine Ausschreibung der Referatsleiterstelle hat das ehemalige Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz deshalb nicht vorgenommen, weil in stellenwirtschaftlicher Hinsicht eine freie und besetzbare Haushaltsstelle nicht zur Verfügung stand. Hieran hat sich auch durch die Umressortierung nichts geändert. Eine endgültige Lösung kann insoweit nur durch eine Umstrukturierung der Abteilung gefunden werden; eine solche ist beabsichtigt.
Hinsichtlich der weiteren Ihnen benannten Vakanzen, die Leitung der Abteilung V - Verbraucherschutz - einerseits und die Referatsleitung V.2, mit der unter anderem die Funktion des Landestierarztes verknüpft ist, andererseits, trifft es zu, dass derzeit Stellenbesetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind.
Im Hinblick auf die Besetzung der Abteilungsleiterstelle ist das noch vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eingeleitete Stellenbesetzungsverfahren nach der Umressortierung nicht fortgesetzt, sondern abgebrochen worden, weil sich mit dem Neuzuschnitt des Ressorts auch die politische Schwerpunktsetzung in diesem Bereich und damit die Anforderungen an den Posten des Abteilungsleiters verändert haben. Die Abteilungsleiterstelle ist dementsprechend neu auszuschreiben. Da einer der bisherigen Bewerber gegen den Abbruchdes bisherigen Stellenbesetzungsverfahrens Rechtsmittel beim Arbeitsgericht eingelegt hat, ist zunächst der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens abzuwarten. Wann eine rechtskräftige Entscheidung - einschließlich Berufungsinstanz - vorliegt, kann derzeit nicht prognostiziert werden.
Hinsichtlich der Landestierarztstelle ist mit dem Ruhestandseintritt des Referatsleiters - Veterinärwesen, Tierseuchenverhütung und -bekämpfung/Landestierarzt - im März 2015 das Referat in zwei Referate aufgeteilt worden, und zwar in das Referat V.2 - Allgemeine Angelegenheiten des Veterinärwesens und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, Tierseuchenverhütung und -bekämpfung/Landestierarzt - und das Referat V.3 - Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung, Qualitätsmanagement -. Die Leitung des Referates V.3 ist besetzt. Die Ausschreibung der Referatsleitung V.2, die auch die Funktion des Landestierarztes umfasst, ist im März 2015 erfolgt. Insoweit dauert das Auswahlverfahren noch an. Die Auswahlentscheidung ist sorgfältig vorzubereiten, um im Hinblick auf die auch hier bestehende Konkurrenzsituation eine gerichtsfeste Stellenbesetzung zu erreichen. Auch insoweit kann angesichts der rechtlichen Unwägbarkeiten keine zeitliche Prognose gegeben werden.
Abschließend ist anzumerken, dass sich aufgrund der Komplexität von Stellenbesetzungsverfahren vorübergehende Vakanzen nicht immer vermeiden lassen. Sie können jedoch versichert sein, dass die anfallenden Leitungsaufgaben derzeit durch Vertretungslösungen kompetent wahrgenommen werden. Im
Falle des Eintritts eines Schadensereignisses, zum Beispiel anzeigepflichtigen Tierseuchen, werden zur schnellstmöglichen Bekämpfung zudem Sonderstrukturen - Landeskrisenzentrum - aus dem Personalbestand des Ministeriums und des Landesamtes gebildet. Diese sind im Tierseuchenalarmplan des Landes festgelegt.