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Rede im Landtag: Aussprache des Landtages über die Ergebnisse der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 16. Februar 2022

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitmenschen in Brandenburg,

ich hatte eine Hoffnung, die eigentlich natürlich von vornherein unbegründet war, was ich hätte wissen können. Aber man kann es ja mal versuchen mit der Hoffnung. In diesem Falle dachte ich: wenn die AfD, wie wir alle, die neue Eindämmungsverordnung gelesen hat, wird sie den Antrag zurückziehen. Den in Sachen Sportschützen und Aufhebung von 2G zurück. Denn das Thema hat sich erledigt. Ab 4.3. gilt 3G für Indoorsport, ergo auch für Sportschützen. Und was soll ich Ihnen sagen, die AfD hat reagiert auf die neue Verordnung. Indem Sie einen Neudruck auflegt und es nun nicht mehr um die ursprüngliche Forderung geht, sondern um die Uraltleier: alles weg an Einschränkungen. Was vor allem eines beweist: eigentlich interessieren die Sportschützen Sie nur mäßig. Sie könnte auch von Bienenzüchtern oder Kegelkollektiven reden. Sie suchen unaufhörlich nach einer Möglichkeit, egal wie, ihre manipulatorischen Fehlinformationen unters Volk zu bringen. Erkennbar zum Beispiel an folgender Formulierung in ihrem Antrag, in der sie sagen: Viele Sportler, Zitat, welche sich nicht einer als Impfung getarnten experimentellen Therapie unterziehen wollen, werden erheblich beschränkt. Zitat Ende. Der gesamte Rest Ihres Textes ist nichts Anderes als unsinnige Lyrik, getarnt als Interessenvertretung für Sportschützen. Mal sehen, wer beim nächsten Versuch benutzt werden wird. Und ihre Behauptung im Text, alle diese Maßnahmen seien bekanntermaßen verfassungswidrig, gehört in die Reihe: ich behaupte mal was und irgendwer wird’s schon glauben. Was ja leider auch funktioniert. Bei einigen. Die meisten vertrauen auf die Entscheidungen des Verfassungsgerichts. Und das hat eben anders geurteilt.

Dann durfte auch ich mich beschäftigen mit Ihrem Antrag, die gesetzliche einrichtungsbezogene Impfpflicht aufzuheben. Um damit das Gesundheitswesen im Allgemeinen zu retten. Auch mit diesem Antrag machen Sie sich scheinbar zum Anwalt der Pflegenden. Und rufen als Kronzeugen Ihrer Begründung den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auf. Auf vielen Seiten, ausgesprochen differenziert, wird in diesem Gutachten das Für und Wider einer Allgemeinen Impfpflicht erwogen.

Und was machen Sie nun? Auch nichts Neues eigentlich: Sie picken sich einzelne Sätze raus, die vermeintlich Ihre Position bestätigen. Beispiel: sie zitieren aus dem Gutachten: Wenn schon einem Kranken eine medizinische Behandlung zu Heilungszwecken nicht aufgenötigt werden darf, dann darf sie erst recht einem Gesunden nicht zu seinem vorbeugenden Schutz aufgenötigt werden. Eine Impfpflicht, die allein dem Selbstschutz der Geimpften dienen würde, wäre mithin kein legitimes Ziel. Zitat Ende. Nur, der Text geht weiter, und zwar so: Damit kommt als legitimes Ziel nur der Schutz von Gütern Dritter und der Allgemeinheit in Betracht. Das Bundesverfassungsgericht hat, das wissen Sie, einen Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt. Eben WEIL der Schutz vulnerabler Gruppen das Individualinteressen überwiegen.

Mal ganz abgesehen von folgendem, grundsätzlichen Überlegungen zum Thema Impfpflicht. Ja, das ist ein ausgesprochen schwieriges Thema. Ich habe hier in diesem Hause vor Monaten gesagt, dass ich liebend gern darauf verzichtet hätte. Angenommen, und die Annahme war, finde ich, eine gewissen Zeit berechtigt, die Menschen in Deutschland würden erleichtert und in Scharen zum Impfen schreiten. Weil alle verstanden haben, dass das unser aller Chance ist, aus dem gruseligen Kreislauf von schweren Erkrankungen, Todesfällen, komplett erschöpften Mitarbeitenden in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Schließungen, Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens usw. heraus zu kommen.

So war es aber nicht. Leider. Und deshalb, NUR deshalb, musste ich mich durcharbeiten bei diesem Thema. Wie so viele, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Und natürlich spielen auch die Gespräche eine Rolle, die ich mit vielen Menschen führe, die in der Pflege tätig sind. Wissen Sie, was die mir sagen? Fast durchgängig? Sie kämpfen mit der Situation, und ja, es ist schwierig. Vor allem auch, weil diese ungeheuer ansteckende Omikron-Variante wirkliche Kunststücke in der Planung der Dienste erfordert. Wobei ich an dieser Stelle gern hinzufüge: geimpfte Mitarbeitende erkranken seltener und wenn doch, weniger schwer, sodass sie die Isolation früher weder verlassen. Und trotzdem sind sie natürlich erstmal weg. Das sage ich vor allem deshalb, weil ja gern mal gemeint wird, nun seien wir aber wirklich durch und von Überlastung der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen könne keine Rede mehr sein. Doch, davon muss weiter die Rede sein, auch wenn sich der Schwerpunkt der Problematik vielleicht verlagert hat.

Ich empfehle Ihnen, sich mit diesem Verfahrensablauf zu befassen, der bereits am 18.2. veröffentlicht wurde. Daraus ist erstens zu entnehmen, dass kein Mensch vorhat, am 15.3. alle Mitarbeitenden, die nicht (oder hoffentlich noch nicht) geimpft sind, raus zu schmeißen. Diesem Papier ist zu entnehmen, dass sich alle handelnden Personen sehr wohl darüber im Klaren sind, wie schwierig die Situation ohne Zweifel mancherorts ist.

Und wissen Sie, was allen Menschen, die betroffen sind von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sehr helfen würde? Die allgemeine Impfpflicht. Denn natürlich sind die Fragen derer, die zunächst gemeint sind, sehr berechtigt: Mit welcher Begründung sollen wir allein geimpft sein, wenn die besuchenden Angehörigen es zum Beispiel nicht unbedingt sein müssen? Oder: wir würden uns sehr viel besser fühlen, wenn WIR erkennen könnten, dass ALLE Menschen in diesem Land erkennen würden, dass es unser aller Verantwortung ist, auch in der Zukunft vulnerable Gruppen zu schützen UND die kritische Infrastruktur nicht zu gefährden. Um es nochmal ganz klar zu sagen: In meiner Wahrnehmung wäre die allgemeine Impfpflicht nun wahrlich keine bejubelte Wunschkonstruktion. Aber sie scheint mir nötig angesichts der eindeutig zu geringen Impfquote in einer im Vergleich alten und ergo gefährdeten Bevölkerung.

In diesem Zusammenhang möchte ich nun noch ein paar Worte verlieren zur neuen Eindämmungsverordnung. Es wird gelockert. Etwas, dass nun wirklich jeder und jede in diesem Land sehnsüchtig erwartet. Ich warne dennoch davor, den falschen Eindruck ins Land zu senden, dass nun alles schick ist und das Virus sich erschreckt zurückziehen wird. Ja, es ist richtig, wir müssen mit diesem unsichtbaren Krankheitserreger leben lernen. Und ja, das wird noch viele Unwägbarkeiten mit sich bringen. Kein Mensch kann momentan sicher sagen, wie sich die Situation entwickeln wird, wenn der Sommer 2022 vorbei ist. Wir sollten also vor allem die Kinder, die kleinen zumal, also die in der Kita, in den Grundschulen und Förderschulen UND die grundsätzlich gefährdeten Gruppen der Älteren nicht aus dem Blicke verlieren. Sonne, vermutlich niedrige Inzidenzen hin oder her. Wenn die Impfquote so niedrig bleibt, wie sie ist, könnte es in einigen Monaten neue Probleme geben.

Ach so, jetzt hätte ich doch beinahe den dritten Antrag unterschlagen. Die Schweiz macht es so, wie sie es macht. Die meisten europäischen Länder machen es so wie auch wir es machen, was den Antikörpertest betrifft. Es gibt wissenschaftliche Gründe dafür. Die eindeutig sagen, dass nichts über die präzise Aussage des PCR-Tests geht. Was Sie eigentlich sowieso nicht wirklich interessiert. Weil sie auch in diesem Falle nur eines wollen: Zweifel säen, Irritationen auslösen. Und besonders ulkig ist, dass sie dafür offenbar anerkennen müssen, dass es erstens Corona denn doch gibt und zweitens offenbar diese Krankheit Spuren hinterläßt. Immerhin. Ansonsten bitte ich dringend, die Anträge abzulehnen.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Aussprache des Landtages über die Ergebnisse der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 16. Februar 2022" (TOP 3 der 64. Plenarsitzung)