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Benjamin Raschke spricht zum Gesetz zur Beteiligung des Landtages bei Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Oscar Wilde hat es gewusst: „Nachahmung ist die höchste Form der Anerkennung.‟ Das Geheimnis wurde schon aufgedeckt. Der Antrag der Linken für mehr Mitsprache in der Corona-Krise beruht auf einem Antrag
der Bündnisgrünen-Fraktion in Niedersachsen. Wir fassen es als Kompliment auf, dass wir Grüne offenbar für die Linke in diesen Fragen eine Orientierungsgröße sind. Aber Spaß beiseite. Es ist wirklich ein wichtiges Thema.

Unter den Fraktionen und den Vorsitzenden der Koalition gibt es seit Beginn der Corona-Krise natürlich eine ständige Diskussion darüber, wie wir es schaffen, dass wir in Brandenburg in großer Eile handlungsfähig sind und gleichzeitig die Rechte des Parlaments gewahrt bleiben. Die Telefonkonferenzen, Ausschusssitzungen, Sondersitzungen - all das wurde schon erwähnt. Aber klar ist auch: Je länger die Krise währt, umso schwerer wiegen solche Fragen auch verfassungsrechtlich. Natürlich war eine unserer Beratungsgrundlagen der bündnisgrüne Antrag aus Niedersachsen. Uns war schnell klar: Es ist nicht sinnvoll, ihn 1:1 und überhastet zu übernehmen, weil für uns in Brandenburg wichtige Punkte fehlen und einige Zuständigkeiten anders sind - dazu gleich.

Liebe Linke, wir hatten bei diesem Thema auch überlegt, fraktionsübergreifend ein Zeichen zu setzen. Aber Sie konnten der Versuchung nicht widerstehen, uns vermeintlich vorführen zu wollen. Sie haben in aller Hast den Antrag genommen, kopiert und vorgelegt. Das ist ein bisschen schade. Ich weiß, dass es bei Ihnen, den Linken, Abgeordnete und Mitglieder gibt, die die Frage ernsthaft umtreibt, die tief in dieser Materie stecken -
Thomas Domres hat es gerade eindrucksvoll dargelegt. Durch dieses hastige Manöver haben sich aber leider einige Fehler in den Antrag geschlichen: sprachliche Flüchtigkeitsfehler, aber auch inhaltliche Fehler. So ist bei uns in Brandenburg, anders als in Niedersachsen, der Hauptausschuss und nicht der Rechtsausschuss
für solche Fragen zuständig. Aber Schwamm drüber! Wir nehmen das Ganze als Kompliment. Wir fühlen uns gebauchpinselt.

Vor allem arbeiten wir der Sache wegen gern im Ausschuss weiter an dem Antrag. Wir werden ihn
überweisen. Wir werden - da stimme ich Daniel Keller zu dass wir den Antrag so nicht übernehmen können, weil wir sehen - da greife ich der Beratung etwas vorweg -, dass wir inhaltlich weitergehen müssen als der Antrag. Wir müssen nämlich nicht nur die Informationspflicht der Regierung bei solchen Verordnungen stärker
herausarbeiten, sondern diese Pflicht auch auf den Bereich Finanzen ausdehnen. Gerade in diesen Zeiten sind das Budgetrecht und das Kontrollrecht des Parlamentes wichtig und müssen gewahrt werden. Ich bitte also um Überweisung und freue mich auf die sicherlich rege Debatte im Ausschuss. -
Herzlichen Dank.

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