Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Rede im Landtag: Flächentarifvertrag in der Pflege

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitmenschen in Brandenburg, liebe LINKE, das von Ihnen in diesem Antrag formulierte Thema ist weiß Gott ein extrem wichtiges. Es geht um die, die professionell für Pflege sorgen.

Es ist übrigens ziemlich genau dreißig Jahre her, da hat Norbert Blüm, die Älteren werden sich erinnern, die Pflegeversicherung durchgeboxt. Wirklich geboxt, denn damals waren viele NICHT von der Notwendigkeit überzeugt. Bis dahin waberte so ein merkwürdiges Verständnis durch die Welt, dass doch Frauen quasi qua Geburt das Pflegegen in sich tragen und natürlich selbstlos und unentgeltlich tun, was getan werden muss. EIN Ergebnis: die Pflegenden, in der Regel eben Frauen, wegen der Pflege nicht arbeiten konnten, ergo keine Rentenansprüche erwarben. Und auf der anderen Seite die Menschen, die auf Pflege angewiesen waren. Da blieb im Ernstfall nur das Heim. Seit damals hat sich die Pflegelandschaft rasant verändert. Es gründeten sich ambulante Pflegedienste und vor allem: endlich, endlich reden wir darüber, dass Menschen, die diese für eine Gesellschaft so ungeheuer wichtige Arbeit leisten, gut verdienen müssen.

Der Runde Tisch, auf den Sie sich beziehen, hat in der Tat und logischerweise die Arbeitsbedingungen als ganz entscheidenden Punkt herausgehoben. Und dazu gehört unstrittig die Entlohnung. Die sich zwar verbessert hat, zum Glück.

Aber was ist mit der Tarifbindung, die aus unserer Sicht ganz und gar unstrittig erstrebenswert ist. Kann die Landesregierung da quasi die Ansage treffen?

Sie könnte es, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört, wie Sie wissen, dass von den Tarifvertragsparteien ein Antrag vorgelegt wird. Unter anderem. Dieser Antrag liegt nicht vor. Es gibt noch ein paar andere Bedingungen. Also selbst wenn das Land wollen würde, können kann es nicht.

Was ja aber nicht bedeutet, dass es nie dazu käme. Immerhin wird am Runden Tisch Pflege intensiv und dauerhaft darüber gesprochen, was im Interesse der Beschäftigten und der Pflegebedürftigen notwendig und sinnvoll ist. Zweites Thema in Ihrem Antrag: die Leiharbeit. Das ist wirklich etwas, dass den Einrichtungen Schweißperlen auf die Stirn treibt. Es hat, wie Sie wissen, Initiativen auf Bundesebene gegeben, um die Leiharbeit einzudämmen. Brandenburg hat sich daran beteiligt.

Ich gebe zu, als ich mich das erste Mal mit diesem Thema beschäftigt habe, war ich relativ spontan und hinreichend empört dafür, Leiharbeit komplett zu unterbinden.

Inzwischen, nach vielen Gesprächen mit Menschen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen zum Thema sehe ich das differenzierter.

Dass Leiharbeit geregelt werden sollte, das halte ich für unstrittig. Es ist aus meiner Sicht beispielsweise nicht einzusehen, dass ja nicht die vermittelten Pflegekräfte die hohen Honorare erhalten, die von den vermittelnden Agenturen aufgerufen werden. Davon bleibt allerhand bei den Vermittlern hängen.

ABER: alle Einrichtungen sagen, ganz ohne Leihkräfte wird es nicht gehen. Um Lücken zu schließen, die sich ungeplant ergeben. Durch Krankheiten von Kolleginnen zum Beispiel. Aber, wie gesagt, in begrenztem Umfang. Wie das geregelt werden kann, das scheint mir noch nicht eindeutig geklärt zu sein.

Zunehmend, auch am Runden Tisch Pflege, wird darüber diskutiert, welche Möglichkeiten es gibt, notwendige Pools zu bilden, um die Versorgung der Patient*innenversorgung sicher zu stellen.

Das Thema wird uns ganz sicher weiter beschäftigen, die von Ihnen aufgerufenen Themen sind unstreitig wichtig. Ich hoffe ich konnte verständlich machen, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Flächentarifvertrag in der Pflege muss kommen" (TOP 17 der 107. Plenarsitzung)