- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
im ersten Sommer dieser Legislatur haben wir hier auf Antrag der Koalitionsfraktionen den Beschluss gefasst, ein Gesamtkonzept zur Stabilisierung des Wasserhaushaltes im Klimawandel zu erarbeiten.
2020 war ein trockener und heißer Sommer, einer der inzwischen typisch ist für Brandenburg, beginnend mit einer Frühjahrstrockenheit und ausufernd in einen langen warmen Herbst. Wir wissen alle, was die Stunde geschlagen hat: Der Temperaturanstieg im Zuge des Klimawandels führt zu höherer Verdunstung, es regnet zu wenig, und wenn, dann oft lokal und heftig. Die Grundwasserstände sinken landesweit und wir sehen das an den Seewasserspiegeln und trockenfallenden Bächen und Flüssen.
Gleichzeitig wächst unser Durst. – Wasser ist unser Lebensmittel Nr. 1, aber auch Mittel zur Abkühlung, zur Bewässerung in Landwirtschaft und Gartenbau, Produktions- und Transportmittel in Industrie und Gewerbe.
Im März hat die Landesregierung das Gesamtkonzept vorgelegt. Mit Acht Modulen wird darin der Bogen gespannt vom
- Landschaftswasserhaushalt über das Wasserressourcenmanagement,
- die Grundwasserbewirtschaftung,
- die Bergbaufolgen in der Lausitz,
- den ökologischen Gewässerzustand,
- Hochwasser- und Starkregenmanagement und
- den Moorschutz bis hin
- zur Siedlungswasserwirtschaft.
In den Ausschuss- und Plenarsitzungen der vergangenen Monate haben wir wiederholt über das Gesamtkonzept und unseren Umgang mit dem Wasser gesprochen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz greift diese Erkenntnisse aus den unterschiedlichen Debatten mit den Fachleuten auf.
Ich kann aufgrund der begrenzten Zeit nicht alle Punkte aufführen, die besprochen wurden bzw. sich jetzt in der Beschlussempfehlung wiederfinden. Aber lassen Sie mich ein paar Aspekte benennen, die zu den wichtigsten für unseren Umgang mit dem Wasser gehören.
1. Die Verbesserung der Grundwasserneubildung
Erstens: Die Verbesserung der Grundwasserneubildung als Grundlage für die langfristige Trinkwasserversorgung. Und zwar flächendeckend durch die Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes im Zusammenspiel mit der Anpassung der Landnutzung. Hierbei spielt auch der Umbau unserer Kiefernforsten hin zu Laubmischwäldern eine große Rolle. Hierbei müssen wir schneller werden, um die Grundwasserneubildung zu fördern. Das geht großflächig nur über die Ermöglichung von Naturverjüngung von Laubbäumen und die erfordert ein ausgewogenes Wald-Wild-Verhältnis. Und das wiederum erfordert eine effiziente Jagd auf der Grundlage eines modernen Jagdgesetzes. Und den Herren, die über eine unterirdische Hetzkampagne gegen das Umweltministerium und seine Mitarbeiter gerade den überarbeiteten Entwurf der Jagdgesetznovelle unter Beschuss genommen haben, möchte ich nur sagen „Nehmen Sie den Finger vom Abzug, meine Herren“! – Denn sehen Sie: Alles hängt mit allem zusammen.
2. Das Schließen von lokalen und regionalen Wasserkreisläufen
Zweiter Aspekt: Das Schließen von lokalen und regionalen Wasserkreisläufen. In diesem Kontext spielt die Siedlungswasserwirtschaft eine besondere Rolle, auch wenn es um die Beherrschung von Starkregenereignissen und die Regenwassernutzung geht. Wichtig ist hierbei auch die Einführung der vierten Reinigungsstufe bei der Abwasserbehandlung, damit dieses Wasser in den Einzugsgebieten wiederverwendet werden kann.
3. Die Bewältigung der wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohlenbergbaus in der Lausitz
Drittens: Die Bewältigung der wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohlenbergbaus in der Lausitz als eine Voraussetzung für den notwendigen Kohleausstieg und die langfristige Wasserversorgung für die Menschen in der Lausitz und in Berlin. Der Ausbau des Speichersystems und die Sicherstellung des Spreedurchflusses müssen hier vorrangig vorangebracht werden.
4. Wasserstrategie 2050 mit dem Land Berlin
Viertens: Die Entwicklung einer Wasserstrategie 2050 mit dem Land Berlin, um die Anforderungen zur Deckung des steigenden Wasserbedarfes der Metropolregion zu bewältigen.
5. Bewusstseinsschärfung
Fünftens: Die Bewusstseinsschärfung in der Bevölkerung und in allen Arbeits- und Lebensbereichen für einen sparsamen und ressourcenschonenden Umgang mit dem Wasser. Dazu bedarf es unserer Meinung nach einer beherzten Wasserkampagne!
Die Umsetzung des Gesamtkonzeptes wird nur im Zusammenspiel mit den Akteuren im wasserwirtschaftlichen Bereich gelingen. Hier setzen wir vor allem auf eine gute Zusammenarbeit mit den Gewässerunterhaltungsverbänden, den Wasser- und Abwasserverbänden und weiteren Akteuren aus dem gesellschaftlichen Umfeld.
Wir werden uns im Zuge der Umsetzung des Gesamtkonzeptes auch mit Änderungen im Brandenburgischen Wassergesetz befassen müssen, um eine faire Ausgestaltung und Finanzierung von Maßnahmen zu gewährleisten.
Solche Vorgänge brauchen eine sorgfältige Vorbereitung. Schnellschüsse bringen uns da nicht weiter. Wer ankommen will muss sich auf den Weg machen! Und mit dem Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel haben wir auf jeden Fall schon mal die richtige Richtung.
In diesem Sinne bitte ich darum, der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zu folgen und alle anderen Anträge abzulehnen.
Danke für die Aufmerksamkeit!