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Rede im Landtag: Nachtragshaushalt 2022

- Es gilt das gesprochene Wort!

Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz 2022 - NTHG 2022) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Vielen Dank an DIE LINKE für diesen Gesetzentwurf und die Möglichkeit, die Frage, ob eine frühere Bereitstellung von Hilfsgeldern des Landes angesichts der dramatischen Preisentwicklung in vielen Bereichen nötig gewesen wäre, oder nicht, hier ausführlich zu debattieren. Denn auch wir hatten die Idee mit einem Nachtragshaushalt die sich abzeichnenden Überschüsse in diesem Jahr zu nutzen, um den Brandenburgerinnen und Brandenburgern schon deutlich früher wirksam helfen zu können -also einen Landesschutzschirm zur Abwehr der Folgen der Preissteigerungen bei Energie- und Lebenshaltungskosten aufzulegen. Ein solcher Beschluss wäre vor zwei Monaten für viele Menschen im Land sicher hilfreich gewesen. Diese Koalition hat sich dann aber entschieden, das nicht zu tun, sondern die Notlage zu erklären und einen solchen Schutzschirm mit neuen Krediten erst ab 2023 aufzulegen. Wir Grüne stehen zu dieser Entscheidung. Wie so vieles in diesen Zeiten wird man, wenn überhaupt, erst im Nachhinein wissen, ob das richtig oder falsch war. Ich möchte mich daher hier auch nicht hinstellen und behaupten, so wie wir es jetzt entschieden haben, ist es der einzig richtige Weg für Brandenburg. Ich möchte aber erklären, warum wir jetzt der Meinung sind, das Richtige zu tun.

Das erste Argument ist die Abstimmung der Maßnahmen mit den Bundeshilfen. Wie schwierig es ist, wenn Landeshilfen und Bundeshilfen nicht miteinander harmonisieren, haben wir bei den Corona-Soforthilfen gesehen. Am Ende des Sommers schien es so, als ob die Bundeshilfen zügig kommen würden. Dann hätte ein darauf abgestimmtes und per Nachtragshaushalt finanziertes Landesprogramm viel Sinn gemacht. Es sprach also viel dafür erst auf den Bund zu warten und nicht wieder zuerst etwas vor zu legen. Nun ist es Mitte November und ein Nachtragshaushalt würde mit den entsprechenden Beschlüssen auch erst zum Januar wirksam werden. Mit dem Brandenburg-Paket bereiten wir daher jetzt mit Hochdruck Maßnahmen und Hilfsprogramme vor, die im Prinzip genau den Landesschutzschirm bilden, den die LINKE fordert.

Das Zweite Argument ist die Frage wer finanziert was und die finanzielle Belastbarkeit des Landes. Die Bundesregierung hat mit ihren Entlastungspaketen bereits Anstrengungen unternommen, die Folgen für die Wirtschaft, aber auch für die Menschen im Land abzumildern. An diesen Maßnahmen sind die Bundesländer auch schon wesentlich finanziell beteiligt. Allein das 3. Entlastungspaket kostet das Land Brandenburg und die Brandenburger Kommunen nach aktueller Schätzung mehr als eine Milliarde Euro für die Jahre 2023 und 2024 zusammen. Brandenburg ist also auch ohne eigenes Hilfspaket schon erheblich finanziell beteiligt. Auch wenn Brandenburg derzeit gut dasteht, unbegrenzt sind die Möglichkeiten nicht. Es gilt, die Steuergelder so einzusetzen, dass damit ein maximaler Nutzen erzielt werden kann.

Was der Bund in seinem dritten Hilfspaket beschlossen hat, ist schon ziemlich umfassend. Vermutlich schaut ganz Europa etwas neidisch auf uns. • Es wird eine Soforthilfe mit der Entlastung aller Verbraucherinnen und Verbraucher für Gas und Wärme schon im Dezember geben. • Es wird Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen für Haushalte und KMU im nächsten Jahr geben. Die Strompreisbremse soll für alle Letztverbraucher bereits ab 1.1.2023 wirken. • Eine Gas- und Wärmepreisbremse wird die Energiekosten auch für die Großkunden aus der Industrie substanziell senken. • Die Netzentgelte sollen für das Jahr 2023 durch einen Zuschuss auf dem Niveau des Jahres 2022 stabilisiert werden. Durch diese Energiepreisbremsen werden alle Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam entlastet. Sie erreichen nicht nur Privathaushalte, KMU und Industriebetriebe, sondern in vollem Umfang auch Krankenhäuser, sozialen Dienstleister sowie Einrichtungen aus dem Bereich Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Darüber hinaus wird es für Härtefälle, die von den Energiepreisbremsen nicht ausreichend entlastet werden, zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten geben.

Was bleibt da eigentlich noch für das Land Brandenburg zu tun? Die Koalition wird Familien, die über vergleichsweise geringe Einkommen verfügen, bei den Kitakosten schneller Entlasten. Schon ab dem Januar werden Familien mit einem jährlichen Nettoeinkommen von bis zu 35.000 EUR keine Kitagebühren mehr zahlen müssen. Mit den Kommunen gibt es für weitere Maßnahmen bereits intensive Gespräche, denn nicht nur die Energiekrise, sondern auch die aus der Aufnahme vieler geflüchteter Menschen resultierenden Herausforderungen müssen entschlossen angegangen werden. Dafür wird das Land den Kommunen in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel bereitstellen. Es hat sich aber auch gezeigt, dass es erforderlich ist, das Land dauerhaft und schneller unabhängig von fossilen Energieträgern und seine Infrastruktur sicherer zu machen. Das Landes-Hilfspaket wird daher auch den Ersatz und Einsparung fossiler Energieträger, und die Sicherung unserer kritischen Infrastruktur beinhalten.

Ich bin überzeugt, dass wir in Zusammenarbeit mit den wirklich umfangreichen Hilfspaketen des Bundes jetzt auf einem sehr guten Weg sind, um nicht nur die konkreten Auswirkungen der Krise so abzumildern, dass wir alle das gut durchstehen, sondern dass wir am Ende sogar besser dastehen, als vor Putins erbärmlichem Krieg. Wir bleiben daher bei diesem Weg und lehnen den Antrag der LINKEN ab, per Nachtragshaushalt die Mittel aus dem Corona-Sondervermögen umzunutzen.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz 2022 - NTHG 2022)" (TOP 1 der 75. Plenarsitzung)