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Rede im Landtag: Abwägung zur Impfpflicht - Rede zum AfD-Antrag "Keine gesetzliche Impfpflicht gegen COVID-19"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitmenschen in Brandenburg,

Es soll um die Impfpflicht gehen, um die Allgemeine, über die seit Monaten in Deutschland debattiert wird. Die Meinungen von Expert*innen, Verbänden, Ärztinnen und Ärzten, Verfassungsexperten gehen weit auseinander. Das Problem wird von allen nur möglichen Seiten detailliert abgeklopft und diskutiert. Weil es sich um eine schwierige Entscheidung handelt, die grundsätzliche Fragen betrifft.

Es liegen fünf Entwürfe vor, die mehr oder weniger unterstützt werden von Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen. Man kann diese Vielfalt bedauern, allerdings spricht sie dafür, dass sich Menschen ganz unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit Gedanken machen. Vorschlag 1: Einführen einer allgemeinen Impfpflicht ab 18, die zum 1.10.2022 wirksam würde und bis Ende 2023 befristet wäre. Vorschlag 2: Einführung einer Beratungspflicht und einer optionalen Impfpflicht für Menschen ab 50, wenn die epidemiologische Lage es erfordert, ebenfalls befristet bis Ende 2023. Vorschlag 3: Impfbereitschaft erhöhen durch zielgruppengenaue Ansprache der Menschen ohne Impfpflicht Vorschlag 4: Verabschiedung eines Impfvorsorgegesetzes, dass die Erstellung eines Impfregisters zur Bedingung weitergehender Maßnahmen macht.

Diese ganz kurze Zusammenfassung der Inhalte der vorgeschlagenen Gesetze zeigt die Unterschiedlichkeit der Herangehensweise. Was sie aber alle verbindet: Sie sind sich einig in der Beurteilung folgender Grundsätze: Alle betonen die Wichtigkeit und Wirksamkeit der Impfungen als wesentliches Mittel, die Pandemie insgesamt in den Griff zu bekommen, schwere Krankheitsverläufe und die Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden.

Die Verfasser*innen der vier genannten Anträge sind sich einig, dass die Impfquote in der Bevölkerung erhöht werden muss, damit wir gut durch den Herbst kommen. Damit wir uns nicht wiederfinden, in Diskussionen um Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungsverbote oder Schließung der Gastronomie. Und erst recht nicht in Diskussionen um Schulschließungen.

Die unterschiedlichen Lösungsvorschläge der Gruppen und Fraktionen im Bundestag haben mit den Argumenten zu tun, die gegen die Impfpflicht sprechen. 1. Natürlich ist eine Impfpflicht ein Grundrechtseingriff, der gut begründet sein muss. 2. Obwohl die Impfung weiter gut vor schwerer Erkrankung und Tod schützt, lässt die Wirkung gegen Ansteckung im Verlauf der Zeit nach. 3. Wir haben es mit vielen Unsicherheiten zu tun, denn wir wissen z.B. nicht, welche Variante des Virus im Herbst dominieren wird. 4. Eine konsequente Umsetzung und Kontrolle der Impfpflicht muss gewährleistet sein. 5. Wir wissen nicht, wie stark sich die Impfquote durch die Einführung einer Impfpflicht steigern lässt.

Soweit also zu den Pro- und Contra-Argumenten, die bei den vier Entwürfen eine mehr oder weniger große Rolle spielen.

Wer in diesem Saal richtig aufgepasst hat, die oder der wird bemerken, dass ich am Anfang von fünf Gesetzentwürfen sprach. Genau, einer fehlt noch. Das ist der der AfD im Bundestag. Der im Wesentlichen sagt: wir brauchen nichts. Was insofern nicht überrascht, als dass Sie uns ja auch hier im Plenum seit Jahren erklären wollen, dass es erstens keine Pandemie gibt, die Impfungen irgendwas ganz Furchtbares machen und so weiter. Dazu werde ich mich nicht mehr äußern.

Zum Schluss ein kurzer Grundkurs in Demokratie: Ich verfolge aufmerksam die Debatten, die die Kolleg*innen aller anderen Fraktionen im Bundestag führen. Das Parlament wird entscheiden. Ihre Wir-finden-alles-irgendwie-blöd-und-unnötig-Haltung können Sie äußern, aber Sie müssen schon abwarten, was der Bundestag befinden wird. Und nicht die Bundesregierung - die wird nicht "befehlen", was jetzt zu passieren hat. Es ist durchaus möglich, dass die Entscheidung, die dann getroffen wird, nicht meiner persönlichen Meinung entspricht.

Ich neige dem Vergleich zu, den der Ethikrat vor kurzem erwähnte: Für das Autofahren braucht man einen Führerschein, der aber trotz der Pflicht kein Zwangsführerschein ist. Er ist schlicht die Voraussetzung zum Ausführen von etwas, dass andere Menschen potenziell gefährden kann.

Aber, wie gesagt, selbstverständlich werde ich die Entscheidung akzeptieren, die der Bundestag treffen wird. Was Ihren Antrag betrifft kann ich nur dringend Ablehnung empfehlen.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Keine gesetzliche Impfpflicht gegen COVID-19" (TOP 14 der 66. Plenarsitzung)