- es gilt das gesprochene Wort -
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!
Zunächst möchte ich mich als Ausschussvorsitzender für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Ministerin und den fachpolitischen Sprechern aller Fraktionen bedanken. Ob Termine, Rederechte, Anhörungen oder Tagesordnung – bei allen inhaltlichen Differenzen – war die Arbeitsatmosphäre immer sehr angenehm und ich hoffe dass wir dies auch in Zukunft so hinbekommen.
Aber zum Haushalt: Die Haushaltsdebatte ist, wie bei allen andern Einzelplänen natürlich auch, eine schöne Gelegenheit um auf die herausragende Bedeutung des Ressorts hinzuweisen. In unserem Falle besonders der Umwelt- und Naturschutz , denn gerade seine Bedeutung wird - gemessen an den eingeplanten Summen im Haushalt – offensichtlich nicht ausreichend wahrgenommen.
Eine intakte Umwelt ist die Lebensgrundlage für uns und zukünftige Generationen. Ressourcen sind endlich und funktionierende Ökosysteme ein unersetzliches Gut. Es hat lange gedauert, aber inzwischen ist es in Gesellschaft, Politik und der Wirtschaft anerkannt, dass Umweltschutz auch Wachstum und Arbeitsplätze schafft. Dennoch gibt es nach wie vor deutliche Defizite bei der Umsetzung umweltpolitischer Ziele. Und besonders deutlich wird das auch immer bei der Festlegung des Haushaltes.
Brandenburg ist reich an Natur und schönen Landschaften – da werden mir alle in diesem Hause zustimmen. Aus dieser Reichhaltigkeit leitet sich aber auch eine besondere Verantwortung für die Politik in diesem Lande ab.
Nämlich, Natur und Umwelt zu schützen und für zukünftige Generationen zu bewahren. Diese Verantwortung muss sich auch im Haushalt widerspiegeln. Wir halten es daher für äußerst problematisch, dass der Einzelplan 10 derjenige Haushalt ist, der überproportional von Kürzungen betroffen ist.
Hier hätten wesentlich deutlichere Akzente für den Umwelt- und Naturschutz in Brandenburg gesetzt werden müssen.
Ein grundlegendes Problem des Umwelt- und Naturschutzes in unserem Bundesland liegt in der personellen Unterbesetzung der Umweltverwaltungen. Und besonders das Landesamt für Umwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz muss in Brandenburg bei gleicher Aufgabenbeschreibung mit deutlich weniger Personal auskommen, als vergleichbare Ämter in anderen Bundesländern.
Eine Ursache hierfür ist beispielsweise die Umschichtung von Stellen aus dem Landesamt ins Ministerium. In der Vergangenheit hat das Ministerium seinen eigenen Stellenbedarf häufig zu Lasten des Umweltamtes gedeckt. Diese Praxis muss dringend beendet werden. Um eine leistungsfähige Umweltverwaltung zu garantieren, ist ein Personalbudget vonnöten, dass vor kurzfristigen Umschichtungen zu Gunsten der Ministerialverwaltung geschützt ist. Deshalb fordern wir eine Klausel im Haushalt, die besagt, dass nur noch Stellen vom Ministerium ins Landesamt verschoben werden dürfen, nicht aber umgekehrt. Und um das sicher zu stellen, muss auch die Deckungsfähigkeit innerhalb der Hauptgruppe 4 Personalausgaben einseitig verändert werden.
Darüber hinaus fordern wir aber auch Stellen aus dem Ministerium wieder zurück ins Umweltamt zu verlagern, denn der Stellenplan des Amtes muss dringend den zu bewältigenden Aufgaben angepasst werden. Es geht bei der personellen Aufstockung des Landesamt nicht etwa um die Schaffung neuer Stellen. Denn auch wir sind uns der angespannten Finanzlage Brandenburgs bewusst. Sondern es handelt sich um eine Umschichtung der Stellen aus dem Ministerium zurück ins Landesamt.
Nach unserer Einschätzung, ist besonders die Situation im Bereich des Hochwasserschutzes, der Betreuung von Großschutzgebieten und bei Genehmigungsverfahren mehr als angespannt.
Und gerade im Hochwasserschutz wird die Ministerin ja nicht müde Verbesserungen anzukündigen. Zuständig aber für Planungen und Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes ist das Landesumweltamt. Hier ist viel zu wenig Personal vorhanden. Dies hat beispielhaft die peinliche Panne bei der Verwendung der Gelder für den Hochwasserschutz aus dem Konjunkturpaket 2 gezeigt: Rund 20 Millionen Euro konnte das Land aufgrund von Personalmangel nicht abrufen. Obwohl Brandenburg noch erheblichen Nachholbedarf in Sachen Hochwasserschutz hat, wie die jüngsten Überschwemmungen wieder deutlich gemacht haben. Es ist die Verantwortung der Landesregierung, den Stellenplan entsprechend zu gestalten und die Umweltverwaltung in die Lage zu versetzen, Land und Bevölkerung ausreichend zu schützen.
Auch in der Verwaltung von Großschutzgebieten und Biosphärenreservaten ist Brandenburg im bundesweiten Vergleich deutlich unterbesetzt. Um aber eine leistungsfähige Verwaltung zu gewährleisten und Maßnahmen des Naturschutzes durchführen zu können, brauchen wir auch hier mehr Personal!
Das gleiche gilt für den Bereich der Genehmigungsverfahren. Hier ist die Personaldecke viel zu dünn, weshalb die entsprechenden Verfahren unangemessen lange dauern. Auch daran müssen wir zukünftig dringend etwas ändern. Das sieht die Wirtschaft ja übrigens genauso.
Wir erhalten deshalb unseren eingebrachten Änderungsvorschlag aufrecht, in dem wir eine deutlich bessere Ausstattung des Stellenplans des Landesumweltamtes fordern. Dies würde es den Kolleginnen und Kollegen in der Umweltverwaltung ermöglichen, die natürlichen Lebensgrundlagen besser zu schützen, die anspruchsvollen Anforderungen an den Hochwasserschutz umsetzen zu können und im Sinne von effektiven Genehmigungsverfahren handeln zu können.
Ein weiterer wichtiger Posten im Einzelplan 10 ist der Vertragsnaturschutz. Denn Naturschutz steht und fällt mit der Umsetzung vor Ort. Deshalb müssen vor allem auch die Landnutzer hier stärker einbezogen werden. Der Vertragsnaturschutz bildet die Grundlage für eine freiwillige und konstruktive Zusammenarbeit. Die Akzeptanz des Naturschutzes bei den Flächennutzern und die Kooperation mit ihnen sind unabdingbar, um die biologische Vielfalt zu erhalten und ressourcenschonende Bewirtschaftungsmethoden zu etablieren.
Den es ist nun mal so: Je höher die zur Verfügung stehenden Mittel, desto größer sind die Anreize für eine naturverträgliche Land- und Forstnutzung.
Nachdem die Landesregierung die Mittel für den Vertragsnaturschutz deutlich gekürzt hat, hat sie diesen Fehler nun durch einen eigenen Antrag wieder ausgebügelt.
Es ist zunächst natürlich sehr erfreulich, dass zumindest Mittel für den Vertragsnaturschutz nicht wie geplant gekürzt werden. Dennoch können Sie das nicht als Erfolg deklarieren, Frau Tack! Denn die Zuschüsse sollen u.a. durch „Ausgaben für Maßnahmen des Landschafts- und Naturschutzes" finanziert werden. Das bedeutet nichts anderes als: Linke Tasche – Rechte Tasche, insgesamt betrachtet verliert der Umwelt- und Naturschutz durch dieses Vorgehen. Eine Deckung durch Mittel aus anderen Bereichen wäre der richtige Ansatz und ein tatsächlicher Gewinn für den Umwelt- und Naturschutz in Brandenburg gewesen.
Auch im Bereich Gesundheit- und Verbraucherschutz sehen wir Bedarf für Nachbesserungen. In einem Flächenland wie Brandenburg ist die Versorgung im ländlichen Raum von immenser Bedeutung! Zusätzliche Dringlichkeit hat dieses Thema aufgrund der demografischen Entwicklung. Ein wichtiger Teil ist hierbei auch die stationäre Versorgung in Krankenhäusern. Die Patienten und Patientinnen sind vor allem an einer wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Versorgung interessiert.
Krankenhäuser unterliegen schon seit Jahren erheblichen Veränderungen in den Versorgungs- und Finanzierungsstrukturen. Betten werden abgebaut und Krankenhäuser fusioniert. Dieser Trend wird von einer verstärkten Privatisierung von Krankenhäusern begleitet, während der Anteil öffentlicher Krankenhäuser abnimmt. Vor diesem Hintergrund lehnen wir eine Kürzung des Volumens der Einzelförderung der Investitionen von Krankenhäusern sowie gleichgestellten Einrichtungen ab. Den entsprechenden Änderungsantrag haben wir gestellt. Auch wenn sie es mit einer Systemumstellung auf eine Investitionspauschalförderung begründen, bedeutet die Kürzung der Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen eine Reduzierung von Investitionsmittel. Eine Kürzung, die wir angesichts der derzeitigen Gesundheitsversorgung in unserem Land für problematisch halten.
Es bedarf ausreichender finanzieller Spielräume, damit Krankenhäuser auch im ländlichen Raum fortgeführt werden können.
Ebenso ein Zukunftsthema – der Verbraucherschutz. Und ein wichtiger Akteur dabei: Die Verbraucherzentrale. Auch in Brandenburg unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher und befähigt sie als mündige Bürgerinnen und Bürger, die Auswirkungen eigener Kaufentscheidungen besser zu durchschauen. Das halten wir für eine zentrale Zukunftsaufgabe. Das Niveau der institutionellen Förderung der Verbraucherzentrale Brandenburg muss deshalb nicht nur wie im jetzigen Haushalt 2011 gegenüber 2010 gleich bleiben, sondern sollte ausgebaut werden, damit die Verbraucherzentralen sowohl als zentrales Sprachrohr für Verbraucherinnen-Interessen, als auch als Trägerinnen von Beratungsangeboten gestärkt und finanziell besser ausgestattet werden.
Außerdem sollte Brandenburg nach dem Abrutschen um drei Plätze im letzten Jahr tunlichst daran arbeiten, seine Position im Verbraucherschutzindex wieder zu verbessern. Und hier helfen schöne Worte nicht weiter. Die Landesregierung muss zeigen, dass Verbraucherschutzpolitik als eigenständiges Politikfeld in Brandenburg angekommen ist. Bislang ist das nicht erkennbar.
Das Jahr in dem Brandenburg den Vorsitz in der Verbraucherschutzministerkonferenz hatte ist unspektakulär und ohne wirklich Akzente aus unserem Bundesland vergangen. Bei Themen wie z.B. dem Smiley-Systems für Restaurants hätte ich mir mehr gewünscht als lediglich auf Bundeslösungen zu setzen, Frau Tack.
Alles in Allem können wir dem Einzelplan 10 in seiner Gesamtheit jedenfalls nicht zustimmen, da aus unserer Sicht vor allem der Umwelt- und Naturschutz durch die vorgenommenen Einsparungen noch weiter geschwächt wird. Wir erkennen in der Ausgestaltung dieses Einzelplanes keinerlei Akzente und keine Innovation.
Wir sehen auch keinen klaren politischen Willen, den Umweltschutz und den Schutz der biologischen Vielfalt zukünftig erfolgreicher und umfassender zu gestalten.
Und da es sich bei dieser Debatte ja um eine Haushaltsdebatte handelt, möchte auch noch einmal darauf hinwiesen: Der Erhalt von Ökosystemen und der darin enthaltenen biologischen Vielfalt ist bei Weitem kostengünstiger als die Versuche einmal zerstörte Funktionen wiederherzustellen oder durch technische Lösungen auszugleichen.
Beispielhaft sehen wir das bei der Luftreinhaltung durch den Erhalt von Wäldern oder bei der Gewinnung von sauberem Trinkwasser aus intakten Ökosystemen.
Auch deshalb ist es besonders in Zeiten knapper Kassen dringend notwendig für den Umwelt- und Naturschutz Finanzmittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen!
Vielen Dank.