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Thomas von Gizycki spricht zum Antrag "Vollständige Umsetzung des Kommunalen Rettungsschirmes Brandenburg"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Der im Antrag erwähnte Beschluss DS 7/1403 vom Juni letzten Jahres zum kommunalen Rettungsschirm begründet mitnichten die Verpflichtung, alle Einnahmeausfälle der Kommunen, die im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Pandemie stehen, auszugleichen, Herr Dr. Zeschmann. Dieser sogenannte „Rettungsschirm“ hat das Ziel, Kommunen, die krisenbedingt in finanzielle Notlagen geraten sind, gezielt zu unterstützen. Wie genau das erfolgen soll, wurde in einer Arbeitsgruppe zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt.

Das Land hat sich bereit erklärt, kommunale Mehrausgaben und Einnahmeausfälle im Jahr 2020 durch Nutzung des Ausgleichsfonds und durch eine Pauschale abzufedern. Das Land wird außerdem Mindereinnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2020 bis 2021 teilweise übernehmen. 50 Prozent der kommunalen Steuermindereinnahmen in 2020 und 75 Prozent in 2021. Das sind also erkennbar nicht 100 Prozent der kommunalen Einnahmeausfälle, Herr Dr. Zeschmann. Die Ablehnung ihres Antrags wäre damit eigentlich schon begründet. Da die Probleme in den betroffenen Städten und Gemeinden aber offenkundig sind, möchte ich hierzu noch weiter ausführen.

Es ist ja unbestritten viel Geld, welches das Land jetzt in der Pandemie für seinen Kommunen zusätzlich bereitstellt. Das Geld wird den Landeshaushalt entsprechend belasten. Dies wurde nach einer intensiven Diskussion einvernehmlich zwischen dem Land und den Kommunen verabredet. Jetzt kann man das natürlich kritisieren und hier und da noch Dinge finden, wo es nicht ganz gerecht zuzugehen scheint. Viele Städte und Gemeinden bekommen zum Beispiel keinen Ausgleich für ihre Steuerausfälle in den Jahren 2020 und 2021. Das sind Gemeinden, die stark wachsen und daher im Vergleich zu 2019 nicht weniger Steuern eingenommen haben. Sie hätten ohne Pandemie aber, wie in den Vorjahren auch, deutlich mehr Steuern eingenommen und müssen davon Kitas und Schulen bauen, ihre Infrastruktur erweitern. Das wird nicht ausgeglichen. Bevor man aber jetzt, nach wenigen Monaten schon anfängt, das ausgehandelte Paket wieder aufzuschnüren, plädieren wir dafür, das gesamte Bild zu betrachten. Denn die Pandemie ist noch nicht vorüber- Es wird weitere Entwicklungen und sicher auch Anpassungen der Hilfen für die Kommunen geben.

Ich möchte das Problem mit den Tourismusabgaben, welches Sie hier aufwerfen, Herr Dr. Zeschmann, nicht kleinreden. Ja, es gibt Lücken im kommunalen Rettungsschirm, aber das war ja eigentlich auch von Anfang an klar. Wie gesagt, ich halte sehr wenig davon, jetzt jeden Fall einzeln zu betrachten und einer vermeintlichen Lösung zuzuführen. Ich denke, wir tun gut daran, die weitere Entwicklung abzuwarten und in ihrer Gesamtheit zu bewerten. Das sollten wir dann auch wieder zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden tun.

Ich möchte außerdem auf den Sondertopf zur Pandemiebekämpfung hinweisen. Hier wurden in diesem Jahr schon Gelder für die kommunale Ebene bewilligt. Nämlich 23 Millionen EUR für digitale Endgeräte und, gerade gestern noch, 38 Millionen EUR für Kitabeiträge von Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kindertagesbetreuung schicken.

Auch wenn ihr Antrag, die ausgefallenen Kurbeiträge zu erstatten, heute von uns abgelehnt wird, heißt das für uns nicht, dass wir die Städte und Gemeinden mit ihren Problemen alleine lassen. Wir werden die Entwicklung sehr genau verfolgen und dann darüber diskutieren, ob man noch gegensteuern muss.

Wir empfehlen daher die Ablehnung dieses Antrages.